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Diskurs

Donnerstag, 21.05.2015

VG Bild-Kunst: Nachausschüttung Bild verzögert sich

Bei der VG Bild-Kunst verzögert sich die Nachausschüttung Bild für die Erlöse 2013 aufgrund der Auswirkungen des Verfahrens Vogel ./. VG Wort. Vor einer Ausschüttung muss die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft in ihrer nächsten Sitzung am 11. Juli 2015 über die ...

Bei der VG Bild-Kunst verzögert sich die Nachausschüttung Bild für die Erlöse 2013 aufgrund der Auswirkungen des Verfahrens Vogel ./. VG Wort. Vor einer Ausschüttung muss die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft in ihrer nächsten Sitzung am 11. Juli 2015 über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen entscheiden.
Für Urheberinnen und Urheber der betroffenen Berufsgruppen I (Bildende Künstler) und II (Fotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer) „führt dies wahrscheinlich nur zu einer Verzögerung der Ausschüttungen, nicht aber zu einer Kürzung der Ausschüttungsbeträge“, heißt es in einer Mitteilung der VG Bild-Kunst. „Für Verlage hingegen könnten weitergehende Sicherungsmaßnahmen beschlossen werden“ – wie bei der VG Wort.
Im März 2015 hatte der Verwaltungsrat der VG Wort einstimmig beschlossen, die im Jahr 2015 anstehenden Ausschüttungen an Verlage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Reprobel ./. Hewlett Packard auszusetzen (siehe News vom 21. März 2015). Die Hauptausschüttung Ende Juni / Anfang Juli 2015 an die Autoren wird hingegen durchgeführt.
In dem EuGH-Verfahren (RS: C-572/13 ) sollen die Schlussanträge des Generalanwalts bis zum 11. Juni 2015 vorgelegt werden. Wann im Anschluss daran mit einer Entscheidung des EuGH selbst gerechnet werden kann, ist allerdings offen (siehe News vom 28. April 2015). Das Verfahren betrifft zwar die Rechtslage zur Gerätevergütung in Belgien, doch weil es auch die Frage der Beteiligung von Verlagen zum Gegenstand hat, hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 das Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen den Verteilungsplan der VG Wort ausgesetzt, um zunächst die Entscheidung des EuGH abzuwarten (siehe News vom 19. Dezember 2014). In dem Revisionsverfahren beim BGH geht es um ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Oktober 2013, nach dem die VG Wort nicht berechtigt sei, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger Martin Vogel einen Verlagsanteil zu berechnen (siehe News vom 23. Oktober 2013). Eine pauschalierte Beteiligung von Verlegern nach festen Quoten, wie sie der Verteilungsplan der VG Wort seit jeher vorsieht, soll nach Auffassung des OLG unzulässig sein.
Die VG Bild-Kunst schüttet Erträge aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen für die Berufsgruppen I und II (zum Beispiel die Bibliothekstantieme und die Reprografie-Abgabe) regelmäßig im Dezember des Folgejahres in einer Summe aus. Ende 2014 gelangten somit die im Geschäftsjahr 2013 erzielten Erträge in die Hauptausschüttung. Daneben führt die Verwertungsgesellschaft drei bis vier Monate später eine Nachausschüttung durch. Für die Erträge 2013 wäre die Nachausschüttung eigentlich im April 2015 durchgeführt worden. Sie hätte ein Volumen von rund 2,0 Millionen Euro umfasst. Sollte die Mitgliederversammlung am 11. Juli in München „eine Ausschüttung freigeben, was zumindest für die Urheberinnen und Urheber zu erwarten ist, wird die Geschäftsstelle die bereits vorbereitete Nachausschüttung so schnell wie möglich – voraussichtlich Juli/August 2015 – auf den Weg bringen“, teilt die VG Bild-Kunst mit.

Pressekontakt: info@urheber.info