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Diskurs

Mittwoch, 29.04.2015

Musikindustrie: Erfolgreich gegen BitTorrent-Netzwerk

Die deutsche Musikindustrie hat durchgesetzt, dass ein deutscher Webhosting-Provider die größten BitTorrent-Tracker abgeschaltet hat. Betroffen sind „OpenBitTorrent“, „PublicBitTorrent“ und „Istole.it“. „Erneuter Erfolg gegen ein Filesharing-Netzwerk“, heißt es in der

Die deutsche Musikindustrie hat durchgesetzt, dass ein deutscher Webhosting-Provider die größten BitTorrent-Tracker abgeschaltet hat. Betroffen sind „OpenBitTorrent“, „PublicBitTorrent“ und „Istole.it“.
„Erneuter Erfolg gegen ein Filesharing-Netzwerk“, heißt es in der Mitteilung des Bundesverbandes Musikindustrie: „Die Musikindustrie konnte erwirken, dass ein deutscher Anbieter von Internetservern jetzt den Betreibern einer Tracker-Software den Netzzugang entzogen hat, durch die mehr als 30 Millionen Internetuser auch urheberrechtlich geschützte Inhalte untereinander verbreiten konnten.“ Zusammen hätten die BitTorrent-Tracker täglich mehr als zwei Milliarden Verbindungen verwaltetet.
„Ohne die Tracker, die Anbieter und Suchende überhaupt erst miteinander verbinden, sind illegal angebotene Inhalte erheblich schwerer zu finden“, erklärte BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke. „Entsprechend werden nach diesem Erfolg nun Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum weiter erschwert."
In dem Verfahren hatten Musikfirmen in einem ersten Schritt die Betreiber der Tracker aufgefordert, ihre Beteiligung an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu beenden. Als diese nicht reagierten, nahm man Kontakt zu dem Hostprovider auf. Dieser setzte seinen Kunden, den Betreibern der Tracker-Software, eine Frist zur Sperrung der Torrents. Als auch diese Frist ergebnislos ablief, schaltete der Hostprovider die Server seiner Kunden vollständig ab.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat das Landgericht Hamburg am 12. Januar 2015 (Az.: 310 O 11/15) zudem den Provider verpflichtet, Auskunft über seinen Kunden zu erteilen. Diesem drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren.
BitTorrent-Netzwerke ermöglichen es den Nutzern, eine Datei nicht als Ganzes von einem Server herunterzuladen, sondern stückweise über verschiedene andere Netzwerk-Mitglieder. Aus den Einzelteilen setzt eine Software am heimischen Rechner schließlich die fertige Datei zusammen. Sie haben als illegale „Tauschbörsen“ weitgehend Sharehoster wie RapidShare abgelöst, gegen den Rechteinhaber bereits mehrfach erfolgreich bis zum Bundesgerichtshof vorgegangen waren (siehe News vom 3. September 2013).

Pressekontakt: info@urheber.info