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Diskurs

Sonntag, 08.03.2015

Urheberrecht: Die Reformdebatte hat begonnen

Nach den Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament 2014 ist die Debatte um die Reform des Urheberrechts neu gestartet. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, zieht eine Zwischenbilanz in der Diskussion um das Urheberrecht in Deutschland und Europa.

Nach den Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament 2014 ist die Debatte um die Reform des Urheberrechts neu gestartet. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, zieht eine Zwischenbilanz in der Diskussion um das Urheberrecht in Deutschland und Europa.

1. Bundesregierung und Bundestag

Wir erinnern uns: Die große Koalition hat der Urheberpolitik, vor allem der Verbesserung der Situation der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen* in ihrem Koalitionsvertrag ungewöhnlich viel Raum gewidmet.
Nach längerer Einarbeitungszeit, bedingt durch Minister- und Staatssekretärswechsel, die Erweiterung des Justizministeriums – das jetzt auch für Verbraucherfragen zuständig ist – und schließlich einige wesentliche Wechsel in der Fachabteilung, begann die Sondierung der Umsetzungsbemühungen mit Gesprächen an runden Tischen, an die der Bundesminister Heiko Maas mit seinen Staatssekretären zahlreiche Gäste aus der Kulturszene, darunter viele Urheber, Vertreter von Verwertungsgesellschaften und Vertreter der Kulturindustrien lud. Präsentiert wurde ein Vier-Punkte-Programm, in dem es um die Umsetzung der VG-Richtlinie einschließlich der Verbesserung des Abgabesystems für das Inkasso der Vervielfältigungsvergütungen, die Stärkung des Urhebervertragsrechts, die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke und schließlich die Einordnung weiterer urheberrechtlicher Fragen in die „Digitale Agenda“ ging. Später wurde auch der Aspekt der besseren Einbeziehung der deutschen Bemühungen um die Stärkung des Urheberrechts in der Reformagenda der EU ergänzt. Eine erste Gesprächsrunde im BMJV zur Umsetzung der VG-Richtlinie fand im Dezember statt, Anhörungen der Beteiligten sollen folgen, bevor der Referentenentwurf im Juni (hoffentlich) vorgelegt wird.
Die Fachpolitiker der Fraktionen haben sich inzwischen ebenfalls in zahlreichen Gesprächen mit den interessierten Kreisen eingearbeitet und drängen auf baldige Reformen.

2. Debatte in der Fachöffentlichkeit

Die öffentliche Debatte begann auf dem Deutschen Juristentag am 18. September 2014 mit einem Paukenschlag: Einer der vom Sachverständigen Prof. Ohly präsentierten Vorschläge, der auf die Stärkung der Nutzer im Schutzumfang des UrhG zielte, wurde vom Podiumsvertreter der Firma Google sogleich um die Einbeziehung der Interessen der Intermediäre, also der Internetkonzerne, ergänzt. Keiner der Vorschläge fand jedoch eine Mehrheit bei den versammelten Fachleuten. Sie wurden abgelehnt.
Sachlicher verlief die Diskussion auf dem in kurzem Abstand folgenden Kongress der Deutschen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, auf dem unter anderem das mittlerweile hoch kontroverse Thema „Creative Commons Lizenzen“ thematisiert wurde. Dieses System, ursprünglich ersonnen, um die kostenlose Nutzung von Werken in bestimmten Grenzen zu ermöglichen, wird mittlerweile sogar von öffentlich-rechtlichen Sendern als Mittel zur Reduzierung der Honorare von Urhebern eingesetzt und damit in sein Gegenteil verkehrt – ein Thema, das uns im Rahmen der Reform des Urhebervertragsrechts noch beschäftigen wird.

3. Urhebervertragsrecht

Das Thema Urhebervertragsrecht stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung im November 2014, auf der Professor Peifer in Kooperation mit Praktikern seinen „Kölner Entwurf“ zur Reform vorstellte. Für dieses Thema steht damit eine Vorlage zur Diskussion an, der sich zumindest diejenigen, welche die Reform nicht grundsätzlich ablehnen – dies war die Minderheit der betroffenen Branchen der Kulturwirtschaft, vor allem Verleger – sich nun abarbeiten können. Eine weitere Diskussion zu diesem Thema fand auf einem Symposium des Erich-Pommer-Instituts am 1. Dezember 2014 statt, schließlich wurden die bisher im AV-Bereich abgeschlossenen Vereinbarungen während der Berlinale in der Berlin-Brandenburgischen Akademie diskutiert.
Bei diesen Veranstaltungen stand der Filmbereich im Vordergrund, in dem in den vergangenen Jahren, nach langen Debatten und teilweise nur auf Anordnung von Gerichten, Vereinbarungen und Tarifverträge geschlossen wurden, die in die richtige Richtung weisen, wenn sie auch im Einzelnen diskussionsbedürftig sind. Jedenfalls wird deutlich, dass die grobe Richtung der Reform von 2002 (!) stimmt, wenn auch, vor allem bei der Durchsetzung der in Vereinbarungen festgelegten „angemessenen Vergütungen“, starke Defizite bestehen. Aus diesem Grund fordert die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit vielen Verbänden und Gewerkschaften die Einführung des Verbandsklagerechts, um einzelnen Urhebern Individualklagen zur Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche zu ersparen. Ein weiteres Petitum zur Verbesserung des Urhebervertragsrechts ist die Einführung eines Rechtsweges, um die Verbindlichkeit von Verhandlungsergebnissen über Vergütungen zu erstreiten. Entsprechende Vorschläge hat auch die Initiative Urheberrecht vorgelegt. Sie werden auf der Basis des „Kölner Entwurfs“ am 20. März 2015 in München diskutiert werden.
Bedauerlich ist, dass fast der gesamte Printbereich sich an der bisherigen Diskussion kaum beteiligt und lediglich seine Ablehnung des gesamten Pakets angedeutet hat. Hier ist zu hoffen, dass dies nicht das letzte Wort ist, zumal es gerade für Literaturübersetzer inzwischen eine Vergütungsvereinbarung gibt, der allerdings noch nicht alle Literaturverlage beigetreten sind.

4. Vergütungsansprüche

Die Verbesserung der Verfahren zur Verhandlung von Vergütungen für die private Vervielfältigung stand im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung, die die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit dem Josef Kohler-Institut der Humboldt-Universität zu Berlin und Frau Prof. Obergfell im Dezember veranstaltete. Eröffnet wurde die Veranstaltung von der Staatssekretärin im BMJV, Dr. Stefanie Hubig, die sich für eine Stärkung des Schutzes der Urheber als Ziel des Reformprozesses aussprach. Von Seiten der Verwertungsgesellschaften machte Dr. Pappi, VG Bild-Kunst, deutlich, zu welchen Verzögerungen es bisher im Verhandlungsverlauf durch Ausweichmanöver der Vergütungspflichtigen gekommen ist. Die Folge: Millionenverluste für Urheber und Rechtsinhaber. Nach der vier Jahre andauernden Untätigkeit der Vorgängerkoalition scheint die derzeitige Regierung den Reformbedarf erkannt zu haben.

5. EU

Der neue Kommissionspräsident Juncker hat – ebenso wie einige Ministerien der Bundesregierung – eine „Digitale Agenda“ in den Mittelpunkt seines Programms für die nächsten fünf Jahre gestellt. Wie bekannt, wurde der deutsche Kommissar Günter Oettinger als Verantwortlicher für dieses Projekt eingesetzt. Um diese Agenda durchzusetzen, wurde die bisherige Urheberrechtsdirektion aufgeteilt. Die für die Urheberrechtsreform zuständigen Mitarbeiten werden nun Oettinger zugeordnet. Dieser hat nach anfänglich mehr spontanen als gut begründeten Vorschlägen nun den Dialog mit Fachleuten innerhalb und außerhalb der Kommission begonnen und sich Anfang Dezember mit einer hochrangigen Delegationen von Urheber (aus den Bereichen Film/TV, Musik und Bildende Kunst) getroffen, um seine Agenda zu verfeinern. Es ist zu hoffen, dass er sich schnell einarbeitet und erkennt, dass die Kommission nicht nur Lippenbekenntnisse zu Gunsten der Produzenten des „Contents“ der Informationsgesellschaft abgeben darf, sondern sich konkret um die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse kümmern muss.
Immerhin hat die Kommission am 16. Dezember 2014 ein Arbeitsprogramm vorgelegt, das folgende Schwerpunkte hat:

  • Den Verbrauchern soll grenzüberschreitender Zugang zu digitalen Dienstleistungen eröffnet werden.
  • Ein kommissionsweites, grenzüberschreitendes Wirtschaftsgebiet soll für Unternehmen geschaffen und territorial begrenzte Lizenzierung somit beendet werden.
  • Die Bedingungen für eine lebendige digitale Wirtschaft sollen hergestellt werden.

Wolkiger geht es nicht.
Der zuständige Kommissar Günter Oettinger hat inzwischen den Dialog aufgenommen und in Brüssel und zuletzt in Berlin das Gespräch mit Urhebern und ihren Organisationen gesucht: Anlässlich der diesjährigen Berlinale traf er sich in Berlin mit Urhebern zu einem sehr konstruktiven Gespräch. Diese Ansätze waren erfolgversprechend.
Das Parlament hat die wesentlichen Fragen früher identifiziert. In einer mehrtägigen Veranstaltung Anfang November mit Organisationen der Urheber und ausübenden Künstler wurde dies deutlich. Mehrere Studien zur Erforschung der Honorarsituation wurden in Auftrag gegeben, konkrete Schritte zur Verbesserung der Vertragssituation, darunter die Erarbeitung eines europäischen Urhebervertragsrechts nach (verbessertem) deutschem und holländischem Muster wurden vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Pavel Svoboda, in Aussicht gestellt. Das Parlament hat Arbeitsgruppen zu den entsprechenden Themen gegründet, die ihre Vorsitzenden und Berichterstatter gewählt und die Arbeit bereits aufgenommen haben. Manche Personalentscheidungen mögen überrascht haben.
Als erster Schritt wird ein Berichtsentwurf der Abgeordneten Julia Reda (Piratin, für die Fraktion der Grünen) im Rechtsausschuss diskutiert, der bei seinem Erscheinen eine sehr kontroverse Diskussion ausgelöst hat.
So gilt auch hier: Viele neue Köche rühren im Brei und über den Geschmack des fertigen Produkts kann man gegenwärtig noch nicht viel sagen.

6. TTIP

Im Focus aller, die sich mit Kreativität, Urheberrecht und der Entwicklung der Informationsgesellschaft auf Basis der demokratischen Grundordnung beschäftigen, muss schließlich die intensive Beschäftigung mit den Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen stehen. Dieses wird gravierende Auswirkungen insbesondere auf die zukünftige Medienordnung, die Kulturförderung und das Urheberrecht und damit auch auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kreativen haben. Zu begrüßen ist, dass die neue Kommissarin Malmström zumindest bemüht ist, die Diskussion transparenter zu führen als ihr Vorgänger, wie sie auf einem wichtigen Symposium der SPD am 23. Februar 2015 in Berlin erklärte.

7. Die Zukunft des Urheberrechts

Wie dargestellt, stehen derzeit vor allem Reparatur- und Aufholarbeiten im Fokus der Gestalter in Deutschland und Europa. Die Beschäftigung damit darf uns aber nicht den Blick auf die Zukunft und die Herausforderungen der nächsten Jahre verstellen.
Folgende Schwerpunkte werden voraussichtlich im Mittelpunkt der Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts stehen:

  • Die Verstärkung der zentralisierten oder kollektiven Rechtswahrnehmung in Bereichen, in denen bisher individuell lizenziert oder wegen der Schwierigkeiten, die Berechtigten zu ermitteln, gar nicht lizenziert wird, so z.B. bei der Online-Erschließung der TV-Archive. Hierzu sind die Stärkung der Verwertungsgesellschaften im Rahmen der Reform des Wahrnehmungsrechts und die bessere Zusammenarbeit der Urheber verschiedener Bereiche erforderlich.
  • Daneben muss verstärkt darüber nachgedacht werden, wie die Beziehungen zwischen den Urhebern bzw. Künstlern und den Nutzern verbessert werden können, damit möglichst viele Werke wahrgenommen und verwertet werden – denn daran liegt allen. Deshalb stand dieses Thema am 12. Dezember 2014 auch im Mittelpunkt der Veranstaltung der Initiative Urheberrecht (http://symposion.urheber.info).
  • Die Prüfung der Frage, wie Intermediäre, die auf ihren Plattformen die Nutzung nicht lizenzierter Werke durch die Kunden ermöglichen – zum Beispiel die Verwendung von Hintergrundmusik zu selbst produzierten Werken auf YouTube – zur Kasse gebeten werden können. Durch ein Vergütungssystem ähnlich der Leermedienabgabe, die als Kompensation für die zulässige private Vervielfältigung eingeführt wurde, könnten solche Nutzungen, die nicht in Persönlichkeitsrechte eingreifen, legalisiert werden, wenn die Urheber und Rechteinhaber dem zustimmen.
  • Weiterhin ist zu prüfen, wie die von Prof. Spindler – in einer Anhörung des Bundestagsausschusses „Digitale Agenda“ am 3. Dezember 2014 – vorgestellte Abgabe auf „Content“, der durch Datennetze geleitet wird, die angemessene Vergütung für neue Nutzungsformen sicherstellen könnte, die nicht an Geräte oder Aufzeichnungen gebunden ist, z.B. Streaming. Hier treffen Themen der Medienpolitik und der Urheberpolitik aufeinander.
  • Die Debatte um die Nutzung von Werken für Zwecke der Bildung und Wissenschaft darf nicht auf die von der Bundesregierung thematisierte Bildungs- und Wissenschaftsschranke beschränkt werden. In diesem Zusammenhang stellen sich weitergehende Fragen zum Zusammenwirken von Bildungs-, Informations- und Urheberrechtspolitik, die im gesamtgesellschaftlichen Diskurs erörtert werden müssen.

Diese Aufstellung ist sicher nicht als vollständig zu betrachten.
Die Initiative Urheberrecht wird im Laufe des Jahres diese Fragen bündeln und auf einem Kongress im November 2015 zur Diskussion stellen. Dieses Datum markiert das fünfzigjährige Bestehen des modernen deutschen Urheberrechts und soll daher als Anlass dienen, einen Blick in die Zukunft zu werfen.
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat bereits sein Erscheinen zugesagt, auch aus Brüssel wird, wenn nicht Kommissar Oettinger selbst, dann ein hochrangiger Vertreter kommen. Es besteht die Hoffnung, dass auch Kulturstaatsministerin Grütters insbesondere den Bezug zwischen TTIP und der Situation der Urheber im Licht des dann Erreichten vorstellen wird.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

pfennig-urheberrecht-reform-hat-begonnen-2015-03.pdf (pdf, 95.7 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info