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Diskurs

Mittwoch, 04.03.2015

Urhebervertragsrecht: Reformvorschläge der Ini Urheberrecht

Die Initiative Urheberrecht, in der über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammenarbeiten, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urhebern und ausübenden Künstlerinnen vertreten, hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts auf ihrer letzten Mitg...

Die Initiative Urheberrecht, in der über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammenarbeiten, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urhebern und ausübenden Künstlerinnen vertreten, hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts auf ihrer letzten Mitgliederversammlung beschlossen und an die relevanten Entscheidungsträger und Interessenvertreter versandt.
„Das geltende Urhebervertragsrecht, das zeigen die Erfahrungen seit seinem Inkrafttreten 2002, wird seinem Anspruch den Urheber und ausübenden Künstler zu einer angemessenen Vergütung für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen zu verhelfen, noch nicht gerecht“, heißt es in der Begründung. Deshalb hat die Initiative Urheberrecht die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts bedarf, „um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen” (siehe News vom 27. November 2013), begrüßt und Taten gefordert. „Die angekündigte ‚Überarbeitung des Urhebervertragsrechts’ duldet keinen Aufschub“, heißt es einer Ini-Stellungnahme (siehe News vom 20. Dezember 2013).
Bei der Umsetzung des geltenden Urhebervertragsrechts hätten sich eine Reihe von Problemen gezeigt:

  • ganze Branchen entziehen sich der Verhandlung gemeinsamer Vergütungsregeln, vor allem im Printbereich;
  • Branchen entwickeln Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf deren Grundlage nahezu alle denkbaren einfachen Nutzungsrechte erworben werden, vermeiden aber auf diese Weise den Erwerb ausschließlicher Nutzungsrechte. Diese AGBs sind bisher nicht justitiabel;
  • Verwerterverbände verhandeln zwar mit Vereinigungen von Urhebern, verweigern aber die Annahme des Verhandlungsergebnisses oder Schlichterspruchs;
  • Verwerterorganisationen schließen mit Urhebervereinigungen Vergütungsregeln ab, einzelne oder zahlreiche Mitglieder der Vereinigungen unterlaufen jedoch im Vertragsabschluss mit einzelnen Urheber die vereinbarten Bedingungen; die Betroffenen wagen es nicht, dagegen zu klagen, um nicht anschließend diskriminiert und damit faktisch arbeitslos zu werden.

„Es ist deshalb erforderlich, die beschriebenen Lücken zu schließen, um das Ziel des Urhebervertragsrechts, zu einer fairen und angemessenen Vergütung für jede Nutzung eines Werks oder einer Leistung zu gelangen, zu erreichen“, meint die Initiative Urheberrecht.
Der Entwurf der Initiative Urheberrecht basiert auf dem wichtigen Entwurf des Kölner Teams um Professor Peifer und Frey Rechtsanwälte und ihrer Kollegen, der im November 2014 auf einer Veranstaltung vorgestellt wurde (siehe News vom 5. November 2014), und soll dazu beitragen, diese gemeinsame Basis zu festigen.
Die ergänzenden Abweichungen zum „Kölner Entwurf“ betreffen insbesondere die Definition der betroffenen Rechtseinräumungen und Verfahrensfragen. Nicht nur „ausschließliche Rechtseinräumungen“ sollen von den Änderungen betroffen sein; ferner soll geklärt werden, wer Partei von Verhandlungen im Rahmen von § 36 sein kann. Ferner wird die Möglichkeit des Abschlusses des Schlichtungsverfahrens durch ein Gericht und der Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregeln durch Organisationen – „Verbandsklage“ – vorgeschlagen, um bestehende Defizite zu beseitigen.

initiative-urheberrecht-urhebervertragsrecht-reform_0.pdf (pdf, 539.85 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info