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Diskurs

Dienstag, 03.03.2015

Leistungsschutzrecht: Bundestagsanhörung zur Abschaffung

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist erneut Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag – diesmal im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Termin ist der 4. März 2015 um 11.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin. Das Leistungsschutzrecht für Pr...

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist erneut Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag – diesmal im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Termin ist der 4. März 2015 um 11.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger muss abgeschafft werden, waren sich die fünf geladenen Experten beim öffentlichen Fachgespräch am 3. Dezember 2014 im Bundestagsausschuss Digitale Agenda einig (siehe News vom 4. Dezember 2014). Nun äußern sich wiederum Experten – zum Teil dieselbe – erneut zum Thema. Grund der Anhörung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) ist der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Verlegerleistungsschutzes (siehe News vom 25. November 2014). Dazu haben sie einen „Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur achten Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ (BT-Drs. 18/3269) vorgelegt. Dieser beinhaltet eine Aufhebung der Paragrafen 87 f bis h Urheberrechtsgesetz.
Das Verleger-Leistungsschutzrecht, das in der praktischen Durchsetzung durch die Verlage ohnehin an Google gescheitert ist (siehe zuletzt News vom 5. November 2014), sei „falsch“ und „für die Presseverleger unnötig und schädlich“, heißt es in der Einladung zur Anhörung.
Laut Tagesordnung sind zur Anhörung sieben Sachverständigen geladen:

  • Dr. Sebastian Doedens, Hubert Burda Media Holding KG, München, Head of Public Affairs
  • Prof. Dr. Felix Hey, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln Geschäftsführender Gesellschafter
  • Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
  • Philipp Otto, iRights.info Berlin, Redaktionsleiter und Gründer Verlag iRights.Media Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht
  • Thomas Stadler, Rechtsanwalt, Freising
  • Prof. Dr. Malte Stieper, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht (GRUR-Stiftungsprofessur)

Bis auf den Vertreter des Burda-Konzern haben alle vorab schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Schon im Vorwege der Anhörung hat der ITK-Unternehmerverband BITKOM erneut die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage in einer Pressemitteilung unterstützt und gleichzeitig ein BITKOM-Papier mit aktueller Bestandsaufnahme veröffentlicht, das die Nachteile des Leistungsschutzrechtes illustrieren soll. „Eine Reihe innovativer Unternehmen wurde aufgrund der Rechtsunsicherheit vor die Entscheidung gestellt, ihren Dienst sicherheitshalber substanziell zu beschränken oder gar einzustellen“, heißt es darin.

Pressekontakt: info@urheber.info