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Diskurs

Dienstag, 03.03.2015

EU-Urheberrecht: Kommissionsentwurf im Oktober 2015

Die EU-Kommission plant ihren Vorschlag zur Reform des Urheberrechts im Oktober 2015 zu veröffentlichen. Ob es sich dabei „um eine Verordnung oder eine Richtlinie handeln wird, sei nach Aussage der zuständigen Kommissare noch zu klären. Jedoch ist auf Arbeitsebene aus der Komm...

Die EU-Kommission plant ihren Vorschlag zur Reform des Urheberrechts im Oktober 2015 zu veröffentlichen. Ob es sich dabei „um eine Verordnung oder eine Richtlinie handeln wird, sei nach Aussage der zuständigen Kommissare noch zu klären. Jedoch ist auf Arbeitsebene aus der Kommission zu hören, dass man zu einem Richtlinienvorschlag tendiere.“
Das berichtet das EU-Verbindungsbüro des Deutschen Bundestags in seinem neuesten „Bericht aus Brüssel“ vom 2. März, den netzpolitik.org am selben Tag ins Netz gestellt hat. Das EU-Verbindungsbüro berichtet, das nach Auffassung des Vizepräsidenten für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, anlässlich der Konferenz #Digital4EU am 24. Februar 2015 „der Abschaffung des Geoblockings in einem Digitalen Binnenmarkt dabei eine besondere Bedeutung“ zukomme. Unklar blieb jedoch, ob es für den Vizepräsidenten auch Fälle eines gerechtfertigten Geoblockings geben könne. Bei der Konferenz betonte er, die Zuschauer würden Übertragungssperren ablehnen und seien bereit, für die Beendigung des Geoblockings zu zahlen. Offen blieb ebenso, ob er damit die Möglichkeit einer Gebührenerhebung für den europaweiten Zugang zu audiovisuellen Medien andeuten wollte, schreibt der Berichterstatter des Brüsseler Büros.
Die Äußerungen Ansips zum Geoblocking finden sich auch in seiner Rede auf der Konferenz und seinen veröffentlichten Twitter-Antworten. „Es sollte ein Urheberrechts- und Lizenzregime geben, von dem Urheber, Verleger und Verbraucher gleichermaßen profitieren können“, erklärte der Kommissionsvizepräsident in seiner Rede und unterstrich auf die Frage eines Autors per Twitter: „Ich glaube, dass Urheber und Schöpfer in laufenden Diskussionen mehr Gewicht haben sollten.“
Im „Bericht aus Brüssel“ geht es auch um den Berichtsentwurf der deutschen Abgeordneten Julia Reda (Grüne/EFA) zum Urheberrecht. „Kernpunkte ihrer Empfehlungen“ seien: „Herabsetzung der Autoren-Schutzzeit auf 50 Jahre, Ausnahmen von den Urheberrechtsbestimmungen für Unterrichts- und Bildungszwecke (einschließlich der Möglichkeit des Verleihs von E-books durch Bibliotheken), Verlinkung zu Quellen und Ausnahmen für audiovisuelle Zitate.“
Zur Diskussion im Rechtsausschuss am 23. Februar (siehe News vom 2. März 2015) heißt es: „Während einige Abgeordnete den Bericht vor allem im Hinblick auf den Vorschlag zur Abschaffung des Geoblockings und der Nutzung von Fotos und Videos von öffentlichen Plätzen lobten, bemängelten andere, dass der Berichtsentwurf zu sehr die Rechte der Nutzer betone und zu wenig die Interessen der Autoren schütze. Vor allem französische Abgeordnete befürchten mögliche negative Auswirkungen auf die Kreativwirtschaft, wenn der Urheberrechtsschutz zu viele Ausnahmen enthalte, etwa für öffentliche Bibliotheken. Einige Abgeordnete lehnten eine Harmonisierung generell ab. Andere betonten dagegen die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens, der die Position des Urhebers stärke.“

Pressekontakt: info@urheber.info