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Diskurs

Mittwoch, 05.11.2014

"Kölner Entwurf" zum Urhebervertragsrecht in Berlin diskutiert

Auf einer Fachveranstaltung in Berlin haben Professor Karl-Nikolaus Peifer und die Rechtsanwälte Dieter Frey und Matthias Rudolph die von ihnen erarbeiteten Reformvorschläge für das Urhebervertragsrecht zur Diskussion gestellt, den „Kölner Entwurf“. „Das bestehende Urheberrec...

Auf einer Fachveranstaltung in Berlin haben Professor Karl-Nikolaus Peifer und die Rechtsanwälte Dieter Frey und Matthias Rudolph die von ihnen erarbeiteten Reformvorschläge für das Urhebervertragsrecht zur Diskussion gestellt, den „Kölner Entwurf“.
„Das bestehende Urheberrecht kann eine angemessene Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler nicht sicherstellen. Das hat die Praxis der vergangenen zehn Jahre gezeigt“, stellte Professor Peifer vom kölner forum medienrecht fest, das gemeinsam mit der Deutsche Stiftung Eigentum am 5. November eingeladen hatte. Deshalb präsentierten die Autoren ihren Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht, der in Panels zu den Bereichen Buch und Presse, Film und Fernsehen sowie dem Designbereich von Vertretern der Kreativwirtschaft von Urheber- und Verwerterseite diskutiert wurde.
Eines der wichtigsten urheberrechtlichen Themen der letzten Jahre sei die Frage, wie kreative Leistungen angemessen vergütet werden können. Das Schlüsselinstrument dazu ist das Urhebervertragsrecht, heißt es in der Einladung zu der Veranstaltung. Das geltende Gesetz zeige Schwachstellen, so unbestimmte Rechtsbegriffe bei der gesetzlichen Definition der „Angemessenheit“ und geringe Anreize für die Entwicklung allgemein verbindlicher Vergütungsregeln. Zudem konnte das Gesetz Buy-Out-Vereinbarungen (pauschale Rechteübertragungsklauseln) nicht verhindern und für die Dauer der Rechteeinräumung wurde keine Lösung gefunden.
: „Am Anfang des Entwurfs stand der Befund, dass die vertragliche Situation der Urheber ungeachtet der Urhebervertragsrechtsreform 2002 als unbefriedigend angesehen wird. In der Praxis der Gesetzesanwendung haben sich diverse Mängel gezeigt. Dazu gehören die nur sehr zögerlich zustande gekommenen kollektiven Vergütungsregeln, die mit der AGB-Kontrolle kaum zu bekämpfenden Buy-out-Verträge, das Zögern der Urheber, individuellen Rechtsschutz zu suchen und der Umstand, dass Urheber kaum Möglichkeiten haben, aus langen Vertragsbindungen heraus zu gelangen“, sagten Karl-Nikolaus Peifer und Dieter Frey im Interview mit iRights.info. „Solche Mängel zu beheben, ist die Absicht des Kölner Entwurfs.“
Der am 5. November diskutierte und danach nochmals redaktionell geringfügig überarbeitete Text des „Kölner Entwurfs“ ist mittlerweile im Download erhältlich. Der Gesetzentwurf soll nach der endgültigen Abstimmung an die Gesetzgebung weitergeleitet werden.

Pressekontakt: info@urheber.info