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Diskurs

Dienstag, 30.09.2014

Leistungsschutzrecht: Google verlinkt nur noch Überschriften

Der Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage spitz sich zu: Google will bei Onlineartikeln von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, künftig nur noch die Überschrift in den Suchergebnissen anzeigen. In einem

Der Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage spitz sich zu: Google will bei Onlineartikeln von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, künftig nur noch die Überschrift in den Suchergebnissen anzeigen.
In einem Blog-Beitrag vom 1. Oktober 2014 hat Philipp Justus, Chef von Google Germany, angekündigt, dass Onlineartikel von Verlagen der VG Media vom 9. Oktober an bei Google News wie auch bei der allgemeinen Google-Suche nur noch mit der Überschrift angezeigt und verlinkt werden. Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. „Andere große deutsche Anbieter haben die Inhalte von Mitgliedern der VG Media sogar vollständig entfernt“, ergänzt der Managing Director. Gemeint sind damit T-Online und 1&1 mit seinen Webportalen Web.de und GMX (siehe News vom 15. September 2014).
Die VG Media, die das Leistungsschutzrecht mehrerer Verlage wahrnimmt, hat Google im Gegenzug Erpressung, Diskriminierung und einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Das Leistungsschutzrecht werde von Google „zum Anlass genommen, eine Marktmacht von 93 Prozent zu Lasten der Presseverleger zu missbrauchen. Ziel Googles ist es offensichtlich, die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte zu erzwingen und das Gesetz des Deutschen Bundestages leerlaufen zu lassen", teilte VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde mit. Allerdings war erst kürzlich eine Kartellbeschwerde von Verlagen gegen den US-Konzern gescheitert (siehe News vom 23. August 2014).
Die Verwertungsgesellschaft Media hatte sich im Juni an die „Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes als erster zivilrechtlicher Instanz” gewandt, um gegen Google die „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger” rechtlich durchzusetzen (siehe News vom 18. Juni 2014). Danach hatte die VG Media denselben Schritt gegen Yahoo und 1&1 eingeleitet (siehe News vom 2. Juli 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info