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Diskurs

Freitag, 19.09.2014

Urheberrecht: Juristentag fasst Beschlüsse

Mit deutlicher Mehrheit hat sich der Juristentag gegen Vorschläge ausgesprochen, den Schutz des geistigen Eigentums zu schwächen, indem ins Urheberrechtsgesetz auch die Interessen der Verwerter und Nutzer aufgeführt werden. „Urheberrecht in der digitalen Welt" war eines von s...

Mit deutlicher Mehrheit hat sich der Juristentag gegen Vorschläge ausgesprochen, den Schutz des geistigen Eigentums zu schwächen, indem ins Urheberrechtsgesetz auch die Interessen der Verwerter und Nutzer aufgeführt werden.
„Urheberrecht in der digitalen Welt" war eines von sechs Schwerpunktthemen des 70. Deutschen Juristentags in Hannover (siehe News vom 18. September 2014). Zu den am 18. September gefassten Beschlüssen der Abteilung Urheberrecht (unten auch als Download) gehört die Forderung, die Freiheit der Privatkopie auch für den digitalen Bereich beizubehalten, aber in einer eigenständigen Bestimmung zu regeln. Die „Privatkopie ist nur gegen Vergütung zu gewährleisten“, beschloss der Juristentag.
Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde die Forderung, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wieder abzuschaffen, ebenso die Abschaffung der Leistungsschutzrechte für Licht- und Laufbilder.
Knappe Zustimmung fand der Vorschlag, dass Internetprovider ihre User auf Verlangen der Rechteinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung per Mail warnen sollen, ebenso die Forderung, dass Betreiber von kostenlosen W-LAN-Netzen für Rechtsverstöße ihrer Nutzer nur noch unter engen Voraussetzungen haften sollen. Nur knapp wurde der Antrag abgelehnt, die Zuständigkeit für das Urheberrecht vollständig auf die EU zu übertragen.

juristentag-2014-urheberrecht-beschlusse_0.pdf (pdf, 85.17 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info