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Diskurs

Dienstag, 09.09.2014

Tageszeitungen: Etappensieg für Freie des MDS-Konzerns

Die DuMont-Schauberg-Redaktionsgemeinschaft für Kölner Tageszeitungen darf ihre Honorarvereinbarung für freie Journalistinnen und Journalisten in einem zentralen Punkt nicht weiter anwenden, entschied das Landgericht Köln in einer Einstweiligen Verfügung. Das Gericht folgte d...

Die DuMont-Schauberg-Redaktionsgemeinschaft für Kölner Tageszeitungen darf ihre Honorarvereinbarung für freie Journalistinnen und Journalisten in einem zentralen Punkt nicht weiter anwenden, entschied das Landgericht Köln in einer Einstweiligen Verfügung.
Das Gericht folgte damit einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbands und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di gegen die Rheinische Redaktionsgemeinschaft. Die für den Kölner Stadt-Anzeiger und die Kölnische Rundschau tätige Redaktionsgemeinschaft, eine erst in diesem Jahr gegründetes Unternehmen des MDS-Konzerns, wollte per Honorarvereinbarung die Freien als nebenberuflich tätige Journalisten einstufen. Dem hat das Landgericht Köln mit sofortiger Wirkung einen Riegel vorgeschoben (Az.: 33 O 186/14).
„Damit ist der Versuch gestoppt, die Freien auf Amateurstatus zu degradieren und ihnen die Bezahlung nach den gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen vorzuenthalten", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß hob hervor, dass durch den Gerichtsbeschluss die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen gestärkt worden seien: „Die Vergütungsregeln gelten für hauptberuflich tätige freie Journalistinnen und Journalisten. Darum kann sich auch die Redaktionsgemeinschaft des DuMont-Verlags nicht herum mogeln, indem sie die Kolleginnen und Kollegen abqualifiziert."
DJV und dju nannten die Einstweilige Verfügung einen „Etappensieg". Sie forderten die Verlage auf, ihren freien Journalistinnen und Journalisten angemessene Bedingungen anzubieten und sie nach den bereits 2010 vereinbarten Vergütungsregeln (siehe News vom 5. Januar 2010 ) zu honorieren. Bereits Mitte 2013 hatte das LG Köln eine Tageszeitung zur Honorarnachzahlung aufgrund der Vergütungsregeln verurteilt (siehe News vom 26. Juli 2013).

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