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Diskurs

Dienstag, 05.08.2014

Rechtewahrnehmung: Was wird neu geregelt?

In Deutschland wird das Urheberrecht angepasst werden müssen, um die neuen EU-Regelungen für Verwertungsgesellschaften umzusetzen. In einem Gastbeitrag auf dem Portal iRights.info schreibt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, was seiner Meinung nach dabei bea...

In Deutschland wird das Urheberrecht angepasst werden müssen, um die neuen EU-Regelungen für Verwertungsgesellschaften umzusetzen. In einem Gastbeitrag auf dem Portal iRights.info schreibt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, was seiner Meinung nach dabei beachtet werden sollte.
Am 10. April 2014 ist die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Regelungen zu Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 10. April 2014). Das Bundesjustizministerium hat bereits einen umfangreichen Fragebogen an die interessierten Kreise versandt und bereitet Anhörungen vor.
In dem Gastbeitrag „Neue Regeln für Verwertungsgesellschaften: Was könnte sich ändern, was bedeutet das für Urheber?“ vom 4. August 2014 auf der iRights-Website spricht sich Gerhard Pfennig dafür aus, „dass der beginnende Umsetzungsprozess genutzt wird, um die Verwertungsgesellschaften in Deutschland zukunftsfest zu machen und die Schwächen des bisherigen Systems auszugleichen.“ Die Erfahrungen mit dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz seien in Deutschland meist positiv, die Potenziale könnten aber besser genutzt werden, um einen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu schaffen und gleichzeitig die Position der kreativen Menschen zu stärken.
Einrichtungen zur kollektiven Rechtewahrnehmung – Verwertungsgesellschaften und andere Organisationen – sollten weiterhin nur nach staatlicher Zulassung und unter staatlicher Kontrolle möglich sein, schreibt Pfennig. Auch sei es wichtig, wie bisher sicherzustellen, dass der „Wahrnehmungszwang“ erhalten bleibt, also die Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft, mit jedem Rechteinhaber, der dies wünscht, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Er tritt ebenfalls dafür ein die Sozial- und Kulturförderung der Verwertungsgesellschaften auch künftig zu erhalten.
In dem Beitrag geht der Sprecher der Initiative Urheberrecht auf weitere Aspekte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ein, wie die Stärkung der Rechtsposition des einzelnen Urhebers innerhalb der Verwertungsgesellschaft, außerdem auf die im Koalitionsvertrag der versprochene Hinterlegungspflicht. „Zu hoffen ist, dass der Bundestag die Lücken in der Gesetzgebung von 2008 schließt und eine Hinterlegungspflicht für geschuldete Vergütungen schafft. Bei Streitigkeiten würden die Abgabepflichtigen gezwungen, zumindest einen Teil der geschuldeten Vergütung für die Verfahrensdauer zu hinterlegen; damit wäre im Fall einer Einigung und der Festsetzung der Vergütung durch ein Urteil zumindest dieser Anteil gesichert und die Abgabepflichtigen hätten größeres Interesse an einem schnelleren Verfahren“, schreibt Pfennig.

Pressekontakt: info@urheber.info