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Diskurs

Dienstag, 22.07.2014

Leistungsschutzrecht: Keine Pläne beim BMJV nachzubessern

Bundesjustizminister Heiko Maas hat keine konkreten Pläne, beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage zugunsten der Verleger nachzubessern. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die die Abgeordnete Tabea Rößner auf ihrer Websi...

Bundesjustizminister Heiko Maas hat keine konkreten Pläne, beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage zugunsten der Verleger nachzubessern.
Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die die Abgeordnete Tabea Rößner auf ihrer Website veröffentlicht hat (Download).
Wir „werden prüfen, ob gesetzliche Bestimmungen nicht weiterentwickelt werden müssen”, hatte der SPD-Minister in seiner Rede im Rahmen des 40. Kongress des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen erklärt (siehe News vom 2. Juli 2014). In der vom Bundesjustizministerium verfassten Antwort der Bundesregierung ist hingegen nur von einer „ergebnisoffenen” Evaluation des Gesetzes die Rede, welche erst erfolgen soll, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen”.
„Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge”, schreibt Rößner, ohnehin Gegnerin des Presseleistungsschutzrechts, auf ihrer Website. „Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.”
In der Antwort aus dem BMJV heißt es, dass die Bundesregierung das Verfahren der VG Media vor der Schiedsstelle (siehe News vom 18. Juni 2014) beobachte und dass bei „Streitigkeiten, inwieweit im konkreten Einzelfall relevante Nutzungshandlungen vorgenommen werden, letztendlich die ordentlichen Gerichte entscheiden.”
„Das wird Jahre dauern”, konstatiert die grüne Bundestagsabgeordnete. „Das Gesetz ist zwar unpräzise und neue innovative Dienstleister, die Suchmaschinen auf den Markt bringen könnten, wissen nicht, was sie anzeigen dürfen und was nicht – aber die Bundesregierung wird sich darum nicht kümmern.”

Pressekontakt: info@urheber.info