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Diskurs

Donnerstag, 19.06.2014

EuGH-Generalanwalt: Kopiervergütung für Handy-Speicherkarten

Der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón ist der Auffassung, dass die Erhebung von Urhebervergütungen auf Speicherkarten von Mobiltelefonen mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Diese Rechtsauffassung hat der Generalanwalt in seine

Der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón ist der Auffassung, dass die Erhebung von Urhebervergütungen auf Speicherkarten von Mobiltelefonen mit geltendem EU-Recht vereinbar ist.
Diese Rechtsauffassung hat der Generalanwalt in seine Schlussanträgen Schlussanträgen vom 18. Juni 2014 in dem Rechtsstreit zwischen Copydan Bandkopi und Nokia (RS: C-463/12) ausgeführt. Die dänische Verwertungsgesellschaft hat den Mobilfunkkonzern auf Zahlung von umgerechnet rund zwei Millionen Euro als Privatkopiervergütung für Musiktitel und Videos auf Speicherkarten verklagt, die Nokia zwischen 2004 und 2009 nach Dänemark importiert hatte.
Die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (Richtlinie 2001/29/EG) stehe grundsätzlich einer entsprechenden nationalen Regelung nicht entgegen, „die die Privatkopievergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs auf Speicherkarten von Mobiltelefonen vorsieht, soweit der angemessene Ausgleich, der zwischen den verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern und Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden muss, gewährleistet ist, und folglich ein Zusammenhang zwischen Erhebung und dem mutmaßlichen Gebrauch dieser Karten zur privaten Vervielfältigung besteht, da die primäre oder wesentliche Funktion dieser Karten insoweit keine Auswirkungen hat”, schreibt Generalanwalt Villalón.
Der Europäische Gerichtshof ist an die Schlussanträge seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen jedoch meist in seinen Urteilen. Wann der EuGH in dieser Rechtssache entscheiden wird, ist nicht bekannt.

Pressekontakt: info@urheber.info