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Diskurs

Mittwoch, 23.04.2014

Register vergriffener Werke gestartet

Die Verordnung über das Register vergriffener Werke ist am 24. April in Kraft getreten. Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt. Grundlage der Verordnung ist das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke, dessen neue gesetzlichen Regel...

Die Verordnung über das Register vergriffener Werke ist am 24. April in Kraft getreten. Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt.
Grundlage der Verordnung ist das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke, dessen neue gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von verwaisten Werken durch öffentliche Institutionen (§§ 61 bis 61c UrhG) am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind (siehe News vom 30. Dezember 2013). Seit dem 1. April 2014 ist nun auch die Ergänzung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG) in Kraft getreten.
Nach dem neuen § 13d UrhWG wird unter bestimmten Voraussetzungen künftig vermutet, dass Verwertungsgesellschaften auch bei vergriffenen Printwerken, die vor 1966 veröffentlicht wurden, zur Vergabe der für Digitalisierungsvorhaben notwendigen Rechte berechtigt sind. Die Rechte der Urheber werden dadurch gewahrt, dass diese Vermutung erst gilt und damit die Lizenzierung erst dann zulässig ist, wenn der Urheber oder der Rechteinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntmachung der Eintragung des Werkes in das nach § 13e UrhWG neu geschaffene Register vergriffener Werke gegenüber dem Register der beabsichtigten Wahrnehmung seiner Rechte durch die Verwertungsgesellschaft widersprochen hat.
Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen vergriffene Printwerke, die vor 1966 veröffentlicht wurden, in das Register vergriffener Werke eingetragen werden können. „Wir leisten auf diese Weise einen Beitrag dazu, dass viele Menschen Zugang zu unserem kulturellen Erbe erhalten, zu dem auch vergriffene Werke gehören", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas anlässlich des Inkrafttretens der Verordnung.

Pressekontakt: info@urheber.info