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Diskurs

Donnerstag, 14.11.2013

Leistungsschutzrecht: Konzerne setzen auf die VG Media

Die Medienkonzerne Springer und Burda, die sich maßgeblich für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingesetzt hatten, wollen das neue Recht durch die VG Media wahrnehmen lassen. Dass der Springer-Konzern mit der Verwertungsgesellschaft, die bisher Urheber- und Leistun...

Die Medienkonzerne Springer und Burda, die sich maßgeblich für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingesetzt hatten, wollen das neue Recht durch die VG Media wahrnehmen lassen.
Dass der Springer-Konzern mit der Verwertungsgesellschaft, die bisher Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Fernseh- und Hörfunksender wahrnimmt, über die Wahrnehmung des Presse-Leistungsschutzrechts verhandelt, war von der Redaktion dieser Website bereits Mitte September vermutet worden. Nun heißt es auch in Branchenmedien, die Gespräche mit der VG Media seien „weit fortgeschritten" (Horizont.net 12.11.2013).
Dass Springers Vorstandschef Mathias Döpfner auf die VG Media setzt, hatte kress.de schon am 6. November gemeldet. Am 11. November berichtete der Dienst „auch Burda entscheidet sich für die VG Media”, nicht hingegen der Spiegel Verlag. Auch beim FAZ-Verlag und den Süddeutschen Verlag gebe es Bedenken. Das Handelsblatt berichtete außerdem, die große Verlage wollen 50 Prozent der Anteile der Verwertungsgesellschaft erwerben.
Bei einer Wahrnehmung des Presse-Leistungsschutzrechts durch die VG Media würde bedeuten, dass die Verlage nicht beabsichtigen, die gesetzlich vorgesehene angemessene Beteiligung der Autoren über Verwertungsgesellschaften auszuschütten. Das will aber die VG Wort. Die Verwertungsgesellschaft hat deshalb zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. November 2013 in München eingeladen (siehe News vom 19. September 2013). Mittlerweile wurden die Anträge zur Erweiterung des Wahrnehmungsvertrags an die Mitglieder verschickt.
Der DJV hat aktuell die freien Journalisten aufgefordert, bei neuen Vertragsregelungen mit Presseverlagen besonders aufzupassen, dass sie nicht auf ihren Beteiligungsanspruch aus dem Presse-Leistungsschutzrecht verzichten.

Pressekontakt: info@urheber.info