Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 15.05.2013

Leistungsschutzrecht für Presseverleger ab 1. August 2013

Die gesetzlichen Regelungen für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger werden am 1. August 2013 in Kraft treten. Das „Achte Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes” ist am 14. Mai im

Die gesetzlichen Regelungen für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger werden am 1. August 2013 in Kraft treten.
Das „Achte Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes” ist am 14. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, berichtete Meedia. Das Presse-Leistungsschutzrecht war bis zuletzt im und außerhalb des Bundestages umstritten (siehe News vom 1. März 2013)
Verbände aus dem Kreis der Initiative Urheberrecht wie Freischreiber, DJV und ver.di haben gegen das Gesetz Stellung bezogen. Außer grundsätzlicher Kritik bemängeln sie unter anderem, dass die Interessen der Urheber nicht berücksichtigt werden, da die Höhe des Vergütungsanspruchs für die Journalistinnen und Journalisten nicht festgelegt ist und die Lizenzierung nach dem Gesetz durch die einzelnen Verlage und nicht durch eine Verwertungsgesellschaft erfolgen soll.

Pressekontakt: info@urheber.info