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Diskurs

Dienstag, 12.03.2013

Anti-Abzock-Gesetz soll Abmahnungen deckeln

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken beschließen. Damit sollen auch Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden. Nach monatelangen Ankündigungen hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheus...

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken beschließen. Damit sollen auch Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden.
Nach monatelangen Ankündigungen hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ende Januar einen Entwurf für das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz „vorgelegt” – zwar nie offiziell, aber was bekannt wurde, führte zu Protesten der Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft und wurde folglich von der Unionsfraktion abgelehnt. Der überarbeitete Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 12. März 2013 (Download als pdf) hingegen findet nun die Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
„Die Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf ca. 150 Euro ist eine Fortentwicklung der bestehenden Abmahndeckelung, mit der Familien vor überzogenen Abmahnungen geschützt werden sollen. Die Unionsfraktion unterstützt diesen Ansatz, hat aber auch darauf gedrängt, dass die Schwere der Urheberrechtsverletzung berücksichtigt wird” erklärten deren Urheberrechtssprecher Michael Kretschmer und Günter Krings. „Auch bei der angemessenen Höhe der Begrenzung ist die Bundesregierung den Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt.”

Update 13.03.2013

Das Bundeskabinett hat – wie erwartet – den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Damit sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt werden, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Erst einmal geht das Gesetz jetzt in den Bundestag.

Download Regierungsentwurf

Pressekontakt: info@urheber.info