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Diskurs

Freitag, 01.03.2013

Aktionismus, aber kein brauchbares Gesetz

Gerhard Pfennig kritisiert das Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Am 1. März hat der Deutsche Bundestag das Leistungsschutzrecht für Presseverlage mit der Mehrheit der Koalition beschlossen (siehe

Gerhard Pfennig kritisiert das Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage.

Am 1. März hat der Deutsche Bundestag das Leistungsschutzrecht für Presseverlage mit der Mehrheit der Koalition beschlossen (siehe News vom 01.03.2013). Der Gesetzgebungsprozess hat gezeigt, wie umstritten der Entwurf selbst in der Koalition war; herausgekommen ist eine Flickschusterei, die den Praxistest nicht bestehen wird. Recht behalten werden die Kritiker aus der Rechtswissenschaft, die nahezu unisono und mit guten Gründen gegen diesen Entwurf protestiert haben.
Das Gesetz springt zu kurz, weil es die großen Internetkonzerne wie Google, deren Geschäftsmodell auf der Nutzung fremder urheberrechtlich geschützter Inhalte beruht, nicht beeindrucken wird. Diese Geschäftsmodelle müssen kritisch überprüft werden.
Das Gesetz wird nicht funktionieren, weil es unklare Rechtsbegriffe enthält, die nur von Gerichten ausgefüllt werden können: niemand weiß nach Lektüre des Entwurfs, was wirklich vergütungspflichtig ist. Das Gesetz gibt deshalb den Presseverlegern Steine statt Brot.
Das Gesetz ist systematisch falsch, weil es das Problem zwischen Urhebern und Presseverlegern verschleiert, aber nicht löst, indem es den Urhebern zwar einen schwer durchsetzbaren Anteil am Leistungsschutzrecht zuspricht, aber darauf verzichtet, eine Verwertungsgesellschaftspflicht einzuführen, die allein die Garantie einer fairen Beteiligung bieten könnte. In einer Situation, in der die Urheber die größten Schwierigkeiten haben, gegenüber den Verlagen ihre Rechte durchzusetzen und faire Vergütungen zu verhandeln, lässt sich absehen, dass sie am Ende mit leeren Händen dastehen werden.

Die Alternativen liegen auf der Hand

In einer europäischen Initiative sollten Konzerne wie Google gezwungen werden, dauerhaft und international Rechte respektieren und für die von ihnen ermöglichten Nutzungen angemessene Vergütungen aus ihrem gigantischen Werbeaufkommen zahlen, die Urhebern und Verlegern anteilig zu Gute kommen.
Für Verlage sollte ein allgemeines Leistungsschutzrecht geschaffen werden, um sie den sonstigen Verwertungsunternehmen wie Film- und Tonträgerproduzenten und Sendern gleichzustellen. Sie könnten dann den Urhebern die heute abgetretenen Rechte zurückgeben und eine neue, faire Aufteilung der Vergütungen für alle Arten von Nutzungen der von Verlagen hergestellten und verbreiteten Medien in einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft ermöglichen.

Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Pressekontakt: info@urheber.info