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Diskurs

Dienstag, 29.05.2012

Gesetzentwurf der Links-Fraktion zum Urhebervertragsrecht

Die Bundestagsfraktion der Linken hat einen Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht erarbeitet. „Vor zehn Jahren ist das sogenannte ‚Urheber-Stärkungsgesetz’ in Kraft getreten. Seither haben Urheberinnen und Urheber einen Anspruch auf eine ‚angemessene Vergütung’ für ihre Arbe...

Die Bundestagsfraktion der Linken hat einen Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht erarbeitet.
„Vor zehn Jahren ist das sogenannte ‚Urheber-Stärkungsgesetz’ in Kraft getreten. Seither haben Urheberinnen und Urheber einen Anspruch auf eine ‚angemessene Vergütung’ für ihre Arbeit. Aber nur auf dem Papier. In der Praxis weigern die Vertragspartner sich meist, angemessen zu zahlen: Der Anspruch ist ohne Gerichtsprozess oft nicht durchsetzbar, schreibt die Bundestagsabgeordnete Petra Sitte auf ihrer Webseite. „Es wird Zeit, dass das Urhebervertragsrecht durchsetzungsfest ausgestaltet wird.”
Gemeinsam mit vier weiteren Abgeordneten der Linken hat sie einen „Gesetzentwurf geschrieben, der die damalige Absicht des Gesetzgebers, die Lage der Kreativschaffenden zu verbessern, endlich verwirklichen soll.” Dieser Arbeitsentwurf wird bis Ende Juni zur Diskussion gestellt. Im Juli und August will die Linke die Anregungen auswerten und gegebenenfalls aufnehmen.

Pressekontakt: info@urheber.info