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Diskurs

Montag, 10.07.2006

Urheberrechtliche Vergütung für Privatkopien nicht mehr als 5 Prozent

Nach dem Regierungsentwurf soll künftig die urheberrechtliche Vergütung für Privatkopien nicht mehr als 5 Prozent des Gerätepreises, mit dem zusammen sie erhoben wird, ausmachen dürfen. Damit will die Bundesregierung den berechtigten Anspruch auf einen fina...

Nach dem Regierungsentwurf soll künftig die urheberrechtliche Vergütung für Privatkopien nicht mehr als 5 Prozent des Gerätepreises, mit dem zusammen sie erhoben wird, ausmachen dürfen. Damit will die Bundesregierung den berechtigten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Gestattung privater Vervielfältigungen nicht nur an das kontinuierlich sinkende Preisniveau informationstechnischer Apparate koppeln, sondern auch zum Spielball diverser Mätzchen von Herstellern, Importeuren und Handel bei der Preisgestaltung machen. Musterbeispiel dafür sind schon heute Drucker und Multifunktionsgeräte. Damit glaubt der Käufer, ein Schnäppchen zu machen, zahlt den Kauf aber später, wenn Tinte oder Toner verbraucht sind, teuer: Er läuft in die "Kostenfalle".
Das gegenwärtige "Preismodell" bei den Urhebervergütungen sieht dagegen ganz anders aus: Mit dem im Kaufpreis enthaltenen Entgelt sind alle Kopien, die mit dem Geräte hergestellt oder auf das Trägemedium (z.B. DVD-Rohling) gezogen werden, bereits bezahlt. Deshalb kann diese Vergütung auch nicht an auf "Kostenfalle" getrimmte Gerätepreise geknüpft werden. Diese Erkenntnis war der Bundesregierung nicht zu vermitteln; im Bundestag (Protokoll der 1. Lesung) ist sie allerdings angekommen.

Zur Verdeutlichung stellen wir hier exemplarisch zwei Beispiele vor:

– MP3-Player: Das Schnäppchenangebot (www.pixmania.com am 21.06.06) liegt derzeit bei 13,00 Euro. Die gesetzliche Urhebervergütung, die im Preis einkalkuliert ist, beträgt 1,28 Euro – also bei fast 10 Prozent des Gerätepreises. Das Gerät funktioniert aber nicht ohne Speicherkarte und die schlägt mit 43 Euro zu Buche (1 GB Volumen), worin wieder 1,228 Euro (den Tankstellenpreis hat der Gesetzgeber gemacht) Vergütung enthalten ist. Auf das Gesamtsystem entfallen also Vergütungen in Höhe von 2,508 Euro (4,5 Prozent vom Gesamtpreis).Die Speicherkarte reicht bei guter Qualität für das Überspielen von etwa 20 Stunden Musik im MP3-Format. Damit bietet dieses Gerät die Möglichkeit, Privatkopien von etwa 20 Musik-CDs für den Musikgenuss unterwegs zu erstellen. Pro CD sind das 12,5 Cent, falls das Speichermedium nur einmal bespielt wird, im anderen – wahrscheinlicheren – Fall ein Bruchteil davon. Zu teuer ist das nun wirklich nicht, dem Absatz dieser Geräte tut es auch keinen Abbruch, dass die Vergütung für den nackten Player mehr als 5 Prozent des Gerätepreises ausmacht.

– Multifunktionsgeräte: Bei diesen Apparaten, die Scanner, Drucker, Kopierer und (meistens) Telefax in einem Gehäuse sind, macht die Geräteindustrie auf große Aufregung über die angeblich zu hohen derzeit geltenden Vergütungssätze. Auf den ersten Blick könnte dieses Wehklagen sogar Verständnis finden, kostet doch z.B. ein Lexmark X2310 nur 65 Euro und dennoch sollen darin 102,26 Euro Vergütung enthalten sein (die die Industrie bislang nicht abführt). Allerdings argumentieren die Hersteller da genau mit der "Kostenfalle", in die sie den Käufer durch Schnäppchenpreise locken wollen. Billig ist das Gerät nämlich nur, wenn es nutzlos herumsteht. Sobald es druckt, wird es teuer, ganz besonders, wenn sich die Käuferin farbige Drucke gönnen will. Bei voller Auslastung der Kapazität von 2.000 Seiten im Monat können auf drei Jahre so 3.017 Euro (nur SW-Druck) oder 4.732,14 Euro (nur Farbdruck) zusammenkommen. Der Kaufpreis ist dann nur noch eine Zahl von 1 bis 2 Prozent auf die Gesamtkosten!

Das ist die für diesen Gerätetyp charakteristische Preispolitik. Je billiger der Apparat bei der Anschaffung, desto höher die Folgekosten. Beim billigsten Gerät belaufen sich die Tintenkosten für eine Farbseite auf 0,1 Prozent der Gerätepreises, beim teuersten auf 0,002 Prozent. Und die Urhebervergütung? Betrachtet man sie im Gesamtkostenvergleich, dann fällt sie nicht ins Gewicht!

Jetzt wäre es interessant zu erfahren, mit welchen Zahlen und Statistiken die Bundesregierung ihre Argumente pro Geräteindustrie untermauert und worin der "faire Ausgleich" zu den Urheberinnen besteht.

Pressekontakt: info@urheber.info