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Diskurs

Montag, 26.06.2006

ver.di appelliert an Ausschuss für Kultur und Medien

Die Änderung des Folgerechts wird ab 28.06.06 in den Ausschüssen beraten und sehr wahrscheinlich kurz darauf im Bundestag verabschiedet werden. Alles klammheinlich und in aller Eile, damit nur ja kein Protest aufkommen kann. An den Rechtsausschuss und den A...

Die Änderung des Folgerechts wird ab 28.06.06 in den Ausschüssen beraten und sehr wahrscheinlich kurz darauf im Bundestag verabschiedet werden. Alles klammheinlich und in aller Eile, damit nur ja kein Protest aufkommen kann. An den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Kultur und Medien hat die Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di appelliert, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Gefordert wird, "die durch die EU-Richtlinie zulässigen Ermessensmöglichkeiten zu Gunsten der Künstlerinnen und Künstler voll auszuschöpfen". Der Protest richtet sich insbesondere darauf, dass bei der geplanten Umsetzung die Vergütungen von Künstlerinnen und Künstler über das vorgegebene Maß hinaus gekürzt werden: "Lag bislang die Grenze, von der ab die Künstlerin am Verkauf ihres Werkes zu beteiligen war, bei einem Verkaufspreis von 50 Euro, ist im Gesetzentwurf nun eine Grenze von 1.000 Euro vorgesehen. Damit verlieren etwa 40 Prozent der Künstler die gerechtfertigte Beteiligung beim Weiterverkauf ihrer Werke durch den Kunsthandel. Betrug bislang der Folgerechtssatz einheitlich fünf Prozent vom Weiterverkaufspreis, sind im Gesetzentwurf für Verkäufe bis 50.000 Euro nur noch vier Prozent vorgesehen. Damit verringern sich für Künstlerinnen und Künstler die Erträge aus dem Folgerecht zusätzlich um rund eine halbe Million Euro".

bildendekunst.pdf (pdf, 21.3 KB)

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