Google und YouTube müssen im Falle einer Urheberrechtsverletzung nur die Postanschrift der verantwortlichen Nutzer offenlegen, nicht aber die E-Mail-Adressen, die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse. Das hat der Bundesgerichtshof...
Die Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di veröffentlicht zu diesem Thema einen Brief an die Mitglieder des Bundestags-Ausschusses Kultur und Medien und eine Presseerklärung des Inhalts, wonach die vorgesehene Änderung des Folgerechts einseitig zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler gehe. Bereits am 21.03.05 hat ver.di auf den Referentenentwurf des BMJ reagiert.
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