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Diskurs

Donnerstag, 15.12.2005

Großbritannien setzt das Folgerecht um

Großbritannien setzt das Folgerecht gemäß der Richtlinie seit dem 01.01.06 um. Danach fällt eine Vergütung in Höhe von 4 Prozent bereits ab einem Verkaufserlös von 1.000 Euro an. Die Möglichkeit, Verkäufe bis zum Limit von 3.000 Euro vom Folgerecht auszuneh...

Großbritannien setzt das Folgerecht gemäß der Richtlinie seit dem 01.01.06 um. Danach fällt eine Vergütung in Höhe von 4 Prozent bereits ab einem Verkaufserlös von 1.000 Euro an. Die Möglichkeit, Verkäufe bis zum Limit von 3.000 Euro vom Folgerecht auszunehmen, hat das Land, das sich im Interesse des Kunsthandels gegen eine solche Regelung gewehrt hatte, damit nicht ausgeschöpft.

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