Donnerstag, 12.09.2024
Landgericht Flensburg verurteilt Kieler Nachrichten
Weitere erfolgreiche Verbandsklage
Einen weiteren Erfolg haben die dju in ver.di und der DJV mit einer Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln in Verträgen für freie Journalist:innen der Kieler Nachrichten vor dem Landgericht Flensburg erreicht.
Das Landgericht hat dem Verlag der Kieler Nachrichten verboten, diese Klauseln künftig nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter:innen unangemessen benachteiligen. (Az.: 8 O 117/24) Das teilten der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Pressemitteilungen vom 12. September 2024 mit.
Erst im Mai 2024 hatten die Gewerkschaften ein Urteil in zweiter Instanz erwirkt, das dem überwiegend zum Madsack-Konzern gehörenden Verlag die Verwendung intransparenter Klauseln untersagte (siehe News vom 3. Mai 2024). Doch statt auf die gesetzlich vorgesehene Verhandlungslösung zu setzen, überarbeitete der Verlag seine einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen nur marginal und unzureichend. Deswegen war jetzt eine weitere Klage notwendig.
Anlass für die Klagen war die Umstellung der Vergütungspraxis im Sommer 2021. Der Verlag kündigte an, seine freiberuflichen Auftragnehmer:innen künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Allgemeinen Vergütungsregeln abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Journalist*innen wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften.
„Der Verlag der Kieler Nachrichten zeigt sich als unfairer Auftraggeber gegenüber freien Journalist:innen und hält sich nicht an die branchenüblichen Honorarregeln, die mit dem Zeitungsverlegerverband als Gemeinsame Vergütungsregel vereinbart worden sind“, erklärte Christoph Schmitz-Dethlefsen, als für Kultur und Medien zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.
„Der Verlag investiert offenbar lieber in Anwälte und Gerichtskosten als in seine Mitarbeiter und in guten Journalismus“, resümierte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster nach drei Prozessjahren. Damit eine angemessene Vergütung endlich effektiv durchsetzbar ist, müsse der Gesetzgeber das überfällige Verbandsklagerecht auf den Weg bringen.
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