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Diskurs

Dienstag, 31.03.2015

Deutsch-französische Erklärung: Kreative angemessen vergüten

In einer gemeinsamen Erklärung haben Frankreich und Deutschland ihre Absicht bekräftigt, die von der Europäischen Kommission initiierte Modernisierung des Urheberrechts aktiv und konstruktiv zu begleiten. Es gelte „einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kreativ...

In einer gemeinsamen Erklärung haben Frankreich und Deutschland ihre Absicht bekräftigt, die von der Europäischen Kommission initiierte Modernisierung des Urheberrechts aktiv und konstruktiv zu begleiten. Es gelte „einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kreative für ihre Werke angemessen vergütet werden und dass kulturelles Schaffen nachhaltig möglich bleibt.“
Die „Deutsch-französische Erklärung zum Urheberrecht“ wurde am 31. März von der französischen Ministerin für Kultur und Kommunikation, Fleur Pellerin, und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates unterzeichnet, aber bereits am Vortag in Auszügen von der FAZ veröffentlicht. „Mit der Erklärung unterstreichen Frankreich und Deutschland die zentrale Rolle, die das Urheberrecht für die Förderung von kultureller Vielfalt, Kreativität und Innovation auch in der digitalen Informations- und Wissensgesellschaft spielt“, heißt es in der Pressemitteilung des BMJV. Es gelte, das Urheberrecht als Grundlage kreativen Schaffens zu fördern und zu bewahren und dabei die neuen Technologien, Geschäftsmodelle und sich verändernden Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen.
Unterstrichen wird in der Erklärung (Download), dass das Urheberrecht „nicht nur eine Angelegenheit von Eigentum und Wirtschaft, sondern ebenso von Kultur und Redefreiheit“ sei. „Regulierungen, die dieses kulturelle Potential gefährden würden, lehnen wir ab. Wer das Urheberrecht ausschließlich als technisches Hindernis auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes betrachtet, wird seiner Bedeutung nicht gerecht“, heißt es wörtlich.
Damit beziehen beide Ministerien deutlich – wie schon EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (siehe News vom 30. März 2015) – Gegenposition zu EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip. Unnötige Hindernisse für den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Werken sollten beseitigt werden. Wir sollten einen Rechtsrahmen schaffen, der das volle Potential des Binnenmarktes erschließt und der gleichzeitig sicherstellt, dass Kreative für ihre Werke angemessen vergütet werden und dass kulturelles Schaffen nachhaltig finanziert wird“, heißt es zum sogenannten Geoblocking. Die Portabilität von Inhalten über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg und die Interoperabilität sollten gefördert werden, aber „jede Reform, die auf die Vollendung des Digitalen Binnenmarkts gerichtet ist, muss eine sorgfältige Bewertung dieser Gegebenheiten umfassen.“
Noch vor diesem Punkt heißt es in der deutsch-französische Erklärung wörtlich: „Unsere Bemühungen richten sich zunächst auf diejenigen, die urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Ihnen muss ein angemessener Anteil der Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke garantiert werden, damit sie mit ihrer kreativen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können.“

Pressekontakt: info@urheber.info