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Diskurs

Freitag, 04.12.2020

"Keinohrhasen" und "Zweiohrküken"

Drehbuchautoren solidarisch mit Anika Decker

Der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) hat sich mit Anika Decker solidarisiert, die gegen die Produktionsfirma Barefoot Films und den Verleih Warner Bros. eine Nachvergütungsklage führt.

Die Drehbuchautorin Anika Decker erhält Auskunft über die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“, hatte das Landgericht Berlin kürzlich in erster Instanz entschieden (siehe News vom 27. Oktober 2020). Das war die erste Stufe einer Stufenklage. Dabei geht es auch um Einnahmen der durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste.

„Die Autorinnen und Autoren in Deutschland, der Verband Deutscher Drehbuchautoren, Mitglieder der Sektion Drehbuch der Deutschen Filmakademie und die Kolleginnen und Kollegen von Kontrakt 18 stehen hinter Anika Decker, heißt es in der Solidaritätserklärung. „Unabhängig von der Rechtslage in diesem konkreten Fall: Es bleibt ein Skandal, dass Transparenz zwischen Vertragspartnern im Filmbereich weiterhin kostspielig und mit hohem persönlichem Aufwand und Risiko vor Gericht erstritten werden muss. Wer von den Werken von Autorinnen und Autoren profitiert, muss sie selbstverständlich am Erfolg beteiligen und Auskunft erteilen über die Umsätze und Gewinne auf allen Wertschöpfungsstufen. Die aktuellen Anpassungen im Urheberrecht müssen die Auskunftsansprüche der Urheberinnen und Urheber entsprechend weiter stärken.“

Pressekontakt: info@urheber.info