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Diskurs

Donnerstag, 03.12.2020

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie

Urheberrechtsreform muss den Interessen der Urheber dienen

Die Ini Urheberrecht, die über ihre 40 Organisationen rund 140.000 Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen vertritt, schätzt den kürzlich veröffentlichten Referenten-Entwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie in deutsches Recht kritisch, aber auch positiv ein.

Sie schließt sich teilweise den Forderungen einer Gruppe von Musikschaffenden an, dringt aber auf weitere notwendige Verbesserungen, insbesondere auf die direkte Teilhabe an Erlösen der Online-Verwertung vor allem für die Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen.

Die Initiative Urheberrecht nimmt erfreut die Wortmeldung einer großen Gruppe teils prominenter Musikschaffender zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht zur Kenntnis. Sie kann manche der Forderungen nachvollziehen und unterstützt sie, andere (wie der Direktvergütungsanspruch) und weitere wichtige Aspekte zur Verbesserung der Situation der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen sind allerdings in dem Brief nicht enthalten.

Die Initiative Urheberrecht sieht ihre Kritik an den im Referenten-Entwurf des BMJV vorgeschlagenen Schrankenregelungen durch die Wortmeldung der Musikschaffenden nachdrücklich bestätigt. Als umso erfreulicher, ohne aber ein abschließendes inhaltliches Urteil vorwegnehmen zu wollen, bewertet die Initiative Urheberrecht die Tatsache, dass, jüngsten Entwicklungen zufolge, offenbar in der Ressortabstimmung der Ministerien die sogenannten Schranken überarbeitet werden.

„Wir zitieren aus der Protokollerklärung der Bundesregierung vom Februar 2019: ‚Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler’, dieser Fokus muss beibehalten werden“, sagt Prof. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.

Aus Sicht der in der Initiative Urheberrecht zusammengeschlossenen Organisationen, die neben der Musik weitere Sparten aus Kultur und Medien wie Kunst, Journalismus, Fotografie, Film und Fernsehen und viele mehr abbilden, gilt der Fokus der Dachorganisation der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen weiterhin folgenden Themen:

  • Verbesserung der Situation der Urheber:innen und Inhaber:innen verwandter Schutzrechte im Einklang mit der Absicht der DSM-Richtlinie der EU sowie der Protokollerklärung der Bundesregierung von 2019 und im Hinblick auf die Asymmetrie des Markts.
  • Die angemessene und verhältnismäßige Vergütung und auch die Direktvergütung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen (inkl. Erweiterung auf Streaming und Erweiterung um Filmbeteiligte) sowie die Auskunftspflicht.
  • Durchsetzbarkeit eigener Rechte im Kollektiv zum Schutz vor Blacklisting.
  • Entlastung der Verbraucher:innen durch Neuregelung der Plattformverantwortlichkeit.

Zu dem Referenten-Entwurf des BMJV hat die Initiative Urheberrecht ausführlich Stellung genommen: /diskurs/2020-11-06-ini-urheberrecht-stellungnahme-zum-referentenentwurf

Er war Schwerpunkt der Urheberrechtskonferenz am 16.11.2020 und ausführlicher Erörterungen der unterschiedlichen Positionen aller Beteiligten einschließlich der Verbraucher:innen.

Das Ergebnis der Diskussionen ist in dem Positionspapier der Initiative Urheberrecht zusammengefasst: /diskurs/2020-11-20-referentenentwurf-hauptforderungen-der-ini-urheberrecht

Ein Mitschnitt der Konferenz ist online: https://2020.konferenz-urheberrecht.de/de/mitschnitt

Pressekontakt: info@urheber.info