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Diskurs

Donnerstag, 09.04.2020

Frankreich: Google soll an Presseverlage zahlen

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence hat den Suchmaschinenkonzern Google angewiesen, binnen drei Monaten eine Vergütung von Presseverlagen für die Anzeige ihrer Inhalte auszuhandeln.

Das berichten übereinstimmend FAZ.net und heise online unter Berufung auf die Nachrichtenagenturen AFP bzw. dpa. Seit dem 24. Oktober ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen aus der Urheberrechtsnovelle der EU in Frankreich geltendes Recht. Doch bisher zahlt Google nicht für Nachrichten, Fotos und Videos von Medien-Inhalten.

Die Kartellbehörde ordnete an, dass Google innerhalb von drei Monaten „in gutem Glauben“ Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen führen muss, in denen es um eine Vergütung für das Anzeigen ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Suchmaschine geht, heißt es bei FAZ.net. Die Leistungsschutzrechte müssten „rückwirkend ab Inkrafttreten“ des Gesetzes in Frankreich zum 24. Oktober 2019 geltend gemacht werden, hieß es. Die Kartellbehörde reagierte damit auf Beschwerden von Zeitungen und der Nachrichtenagentur AFP.

Google zeigt in Frankreich kleine Inhalte-Auszüge nur noch an, wenn die Rechteinhaber dem unentgeltlich zustimmen, berichtet heise online. Einen ähnlichen Weg hatte der Internet-Konzern auch beim gescheiterten deutschen Leistungsschutzrecht gewählt. Die französische Behörde vermutet jedoch, dass Google den Verlagen damit unfaire Bedingungen aufgezwungen und seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben könnte.

Pressekontakt: info@urheber.info