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Diskurs

Donnerstag, 30.01.2020

Grünen-Gutachten: "Starke Zweifel" an DSM-Richtlinie

„Starke Zweifel“ bestehen laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion an der Vereinbarkeit des umstrittenen Artikels 17 der EU-Urheberrechtslinie mit den europäischen Grundrechten.

Auch sei ein genereller Ausschluss von sogenannten Uploadfiltern bei der nationalen Umsetzung nicht möglich ist. Das sind zwei der Kernaussagen in dem „Gutachten zur Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie)“ des Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtler Professor Dr. Gerald Spindler in einem Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen (Download).

Der Artikel 17 (früher Artikel 13) regelt die Nutzung geschützter Inhalte im Netz und ist das Kernelement für die angestrebte neue Verantwortung von Plattformbetreibern. „Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im Artikel 17 dem grundrechtlichen Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht widersprechen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Grünen-Bundestagsfraktion. Aus dem gleichen Grund hatte bereits Polen nach der Verabschiedung der Richtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Das Gutachten stellt klar, „dass ein genereller Ausschluss von sogenannten Upload-Filtern bei der nationalen Umsetzung nicht möglich ist. Die Bundesregierung und die große Koalition aus CDU/CSU und SPD haben bei einem sehr zentralen Diskussionspunkt rechtlich nicht haltbare Versprechungen gemacht.“ Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD klar vereinbart, dass sie den „Einsatz von Upload-Filtern“ als unverhältnismäßig ablehnen. Insbesondere die CDU hatte bei der Verabschiedung der Richtlinie auf den vermeintlichen nationalen Gestaltungsspielraum verwiesen, indem sie verkündet hat, dass es „in der nationalen Umsetzung keine Uploadfilter geben“ wird“.

Pressekontakt: info@urheber.info