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Diskurs

Mittwoch, 29.01.2020

WIPO: Pekinger Vertrag tritt in Kraft

Der Pekinger Vertrag über audiovisuelle Darbietungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) kann mit der Ratifizierung Indonesiens in Kraft treten. Ziel ist es, den Lebensunterhalt von Schauspielern und anderen audiovisuellen Darstellern zu verbessern.

Mit der Ratifizierung Indonesiens am 28. Januar 2020 als 30. Vertragspartei tritt der Pekinger Vertrag über audiovisuelle Darbietungen am 28. April 2020 in Kraft. Die WIPO-Mitgliedstaaten haben den Vertrag 2012 auf einer von der chinesischen Regierung in Peking veranstalteten diplomatischen Konferenz beschlossen. Daher hat der Vertrag seinen Namen.

Das Inkrafttreten des internationalen Abkommens soll letztendlich die Verdienstbedingungen für Schauspieler und andere audiovisuelle Darsteller verbessern. „Viele audiovisuelle Darsteller – Fernseh- und Filmschauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen und andere – ernten nie großes Vermögen und könnten tatsächlich Unterstützung gebrauchen, um die Nachhaltigkeit ihres Lebensunterhalts sicherzustellen“, erklärte WIPO-Generaldirektor Francis Gurry.

Der Pekinger Vertrag gibt Darstellern in audiovisuellen Aufführung das Recht, 50 Jahre lang ausschließlich über die Nutzung ihres Werks bestimmen zu können. Dies schließt Reproduktionen, Vertrieb und Verleih ein. Auch für Wiedergaberechte im Rundfunk und in sonstigen „an die Öffentlichkeit gerichteten Kommunikationsformen” wird der exklusive Anspruch gelten. Ausnahmen in der nationalen Gesetzgebung dürfen nicht weitergehen als im Bereich des Urheberrechtsschutzes für literarische und andere künstlerische Gattungen.

Der Vertrag von Peking modernisiert und aktualisiert für das digitale Zeitalter den Schutz von Sängern, Musikern, Tänzern und Schauspielern bei audiovisuellen Darbietungen, der im Übereinkommen von Rom zum Schutz von ausübenden Künstlern, Produzenten von Tonträgern und Rundfunkanstalten (1961) enthalten ist. Diese Aktualisierungen für das digitale Zeitalter ergänzen die Bestimmungen des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger (WPPT), der den Schutz für andere ausübende Künstler als audiovisuelle Künstler und für Hersteller von Tonträgern aktualisiert.

Pressekontakt: info@urheber.info