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Diskurs

Freitag, 22.11.2019

Französische Verleger legen Beschwerde gegen Google ein

Der französische Verlegerverband L’Alliance de la presse d’information générale hat im Streit um die Anwendung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts Beschwerde gegen Google eingereicht.

Das teilte der am Donnerstagabend in Paris mit. Die Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde eingelegt.

Dieser Schritt kam nicht überraschend; die Verleger hatten ihn bereits im Oktober angekündigt (siehe News vom 24. Oktober 2019). Google verzichtet in Frankreich als erstem Land mit den neuen Gesetzesregeln auf die standardmäßige Anzeige von „Snippets“ von Presseartikeln mit Textausschnitten und Bildern und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen. „Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet“, erklärte der zuständige Manager Richard Gingras vor rund zwei Monaten laut dpa. „Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.“

Die französischen Verleger argumentieren, dass Google eine „Quasi-Monopolposition“ innehabe und seine beherrschende Marktstellung ausnutze. Seit dem 24. Oktober 2019 verzichtet Google auf die Anzeige von Snippets. Die Verlage bekommen allerdings die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, dass sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Eine Vergütung der Verlage ist dabei nicht vorgesehen.

Pressekontakt: info@urheber.info