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Diskurs

Donnerstag, 12.09.2019

Leistungsschutzrecht: Niederlage für die VG Media vor dem EuGH

Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Presse-Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte Verlegerrecht rechtlich „nicht anwendbar“.

Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und es notifizieren zu lassen. Dies wäre aber notwendig gewesen, da das Presse-Leistungsschutzrecht eine „Vorschrift betreffend Dienste der Informationsgesellschaft und somit eine ‚technische Vorschrift’“ darstelle, heißt es in der Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil vom 12. September 2019 (RS: C-299/17).

Damit entfällt die formale Grundlage für den Prozess, den die Verwertungsgesellschaft Media und Google über Lizenzzahlungen für die Nutzung von Medieninhalten führen. Das Urteil bestätigt die Auffassung des Landgerichts Berlin, das das EuGH in dieser Rechtsfrage im Mai 2017 angerufen hatte (siehe News vom 9. Mai 2017).

In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin verlangt die VG Media von Google Schadensersatz, weil der Suchmaschinenkonzern durch das Anzeigen von Textanrissen (Snippets) und Vorschaubildern in den Google-Suchdiensten Werbeeinnahmen erziele, sich aber weigere die Presseverlage daran zu beteiligen. Das LG Berlin hatte die Klage der Verleger-Verwertungsgesellschaft für „teilweise begründet“ gehalten. Nun droht den deutschen Verlagen, die das Leistungsschutzrecht mit Hilfe der VG Media durchzusetzen versuchen, der Verlust der Prozesskosten. Keine Auswirkung hat das EuGH-Urteil auf europäisches Leistungsschutzrecht, das mit der Umsetzung der neuen Urheberrechtsrichtlinie eingeführt wird.

„Die Entscheidung des EuGH steht im Gegensatz zur Einschätzung der ‚betroffenen’ EU-Kommission, weiterer Mitgliedsstaaten sowie der Bundesregierung, die eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten halten“, reagierte die VG Media auf das Urteil. Der Verband der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband der Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), und der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) bedauern die EuGH-Entscheidung. Der deutsche Gesetzgeber müsse nun „schnell für Rechtssicherheit” sorgen und das europäische Presse-Leistungsschutzrecht „zügig umsetzen”.

Pressekontakt: info@urheber.info