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Diskurs

Donnerstag, 27.06.2019

FDP: Ausnahmen für Start-ups maximal ausschöpfen

Update | Die FDP-Fraktion hat einen Antrag für eine Bundestagsentschließung eingebracht, mit dem Start-ups und Mittelstand vor den Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform geschützt werden sollen. Dabei geht es um die Haftungsregeln nach Artikel 17.

Die Ausnahmen von den Haftungsregeln des Artikels 17 sind eng gefasst. Ausnahmen für Unternehmen gelten automatisch, solange diese jünger sind als drei Jahre und die Jahresumssatzschwelle von 10 Millionen Euro bei weniger als 5 Millionen Nutzern nicht überschritten wird. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Ausnahmen explizit greifen.

Nach dem FDP-Antrag (BT-Drs. 19/11054) soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ in nationales Recht dafür Sorge zu tragen, dass der sich in der Richtlinie ergebende Spielraum für Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand von Artikel 17 maximal ausgeschöpft wird. Zudem soll sie prüfen, ob darüber hinaus nicht noch weitere Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand möglich beziehungsweise nötig sind sowie, nach Ausschöpfen aller möglichen Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand, ob die Richtlinie trotzdem noch innovationshemmend wirkt. In diesem Fall müsse die Bundesregierung die Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand auf europäischer Ebene neu verhandeln.

Wie es in dem Antrag heißt, muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darauf geachtet werden, „diesen Unternehmen durch größtmögliche Ausnahmen das Leben zu erleichtern, statt diese nach drei Jahren mit der vollen Wucht des Artikels 17 auszubremsen und nachhaltig den Innovationsstandorten Deutschland und Europa zu schaden.“ Der Artikel 17 (ehemals 13) zu Uploadfiltern und Haftungsregeln bestimmter Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten war bei der Reform besonders umstritten.

Der FDP-Antrag wurde am 27. Juni 2019 vom Bundestag in erster Lesung behandelt und nach kurzer Debatte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Rechtsausschusses überwiesen (siehe Bundestags-Mediathek).

Pressekontakt: info@urheber.info