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Diskurs

Dienstag, 26.03.2019

EU-Parlament beschließt Richtlinie zum Urheberrecht

Das Europäische Parlament hat der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit Mehrheit zugestimmt. Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. Änderungsanträge kamen erst gar nicht zur Abstimmung.

Zur Abstimmung in Straßburg stand das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission vom 13. Februar 2019 (Abstimmungsvorlage). Hauptkonfliktpunkte waren auch hier die Neuregelungen für Online-Plattformen (Artikel 13, jetzt 17) und das neue Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Artikel 11, jetzt 15). Gerade diese beiden Punkten wurden von einer Lobbyschlacht nicht gekannten Ausmaßes begleitet. Zehntausende Menschen hatten noch am 23. März 2018 in 50 Städten in Deutschland gegen die ihrer Meinung nach drohende Einführung von Uploadfiltern protestiert (siehe News vom 25. März 2019), während Künstlerinnen und Künstler, Urheberinnen und Urheber sich mit einem Appell "JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie" an die Europaabgeordneten gewandt hatten mit der der Richtlinie ihre Stimme zu geben und den Weg frei zu machen für einen fairen Umgang zwischen den Plattformen, Kreativen, Rechteinhabern und Nutzerinnen und Nutzern (siehe News vom 23. März 2019).

Die Reform zielt auf die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook, Twitter, auf denen User große Mengen Texte, Bilder oder Musikstücke hochladen, um sie zu teilen. Diese urheberrechtlich geschützten Werke sollen über Verwertungsgesellschaften lizenziert und vergütet werden. Künftig sollen nicht mehr Nutzer_innen selbst haftbar sein für eventuelle Schadensersatzansprüche, sondern die Plattformen. Sie sollen aktiv gegen Rechtsbrüche vorgehen oder sich um Lizenzen bemühen, von denen dann auch die Urheber profitieren sollen.

Ausgenommen durch den Kompromiss, der durch Deutschland und Frankreich erreicht wurde, sollen nun junge und sehr kleine Unternehmen sein, die am Markt noch nicht erfolgreich sind. Auch private und nicht-kommerzielle Projekte, wie zum Beispiel Wikipedia, das sich einen Tag aus Protest abschaltete, sollen von den Regeln nicht betroffen sein.

Sogenannte Upload-Filter sollen eine technische Lösung zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Netz sein. Bereits heute überprüfen große Plattformen wie YouTube oder Facebook automatisch hochgeladene Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverstöße und sortieren Verdachtsfälle aus. Für die Gegner der Gesetzesvorlage sind die Upload-Filter der Hauptkritikpunkt. Mehr als fünf Millionen Unterschriften haben sie gesammelt, gegen den entsprechenden Artikel 13 (jetzt 17) der Richtlinie, der Upload-Filter allerdings nicht explizit verlangt. In diese Technik zu investieren, so die Kritiker, werde für viele Plattformen jedoch die einzige Möglichkeit bleiben, sich gegen mögliche Rechtsansprüche abzusichern.

Das neue Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Artikel 11 jetzt 15) umfasst ausdrücklich keine "bloßen Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen". Es soll jetzt für zwei Kalenderjahre gelten und es ist ausdrücklich festgeschrieben, dass Journalist_innen an den Erträgen angemessen und proportional beteiligt werden müssen. Durch den neuen Artikel 12 wird die europagesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften gelegt.

Die neuen Artikel 14 bis 16 (jetzt 18 bis 20) enthalten eine Reihe von neuen Rechten für Urheber_innen, so ein Auskunftsrecht über die Verwertung ihrer Werken und die damit erzielten Erlöse, an denen sie angemessen beteiligt werden müssen, sowie ein Rückrufrecht.

Pressekontakt: info@urheber.info