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Diskurs

Mittwoch, 13.02.2019

Neue Vergütungsregeln zwischen ARD, VDD und VDB vereinbart

Nach anderthalb Jahren intensiv geführter Verhandlungen haben sich ARD, Degeto und Produzentenallianz mit dem Verband der deutschen Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln geeinigt.

Neu ist die Kombination aus Basis- und Nachvergütung, die zukünftig für alle von ARD und Degeto beauftragte Produktionen gelten, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie beendet die bisherige durch Einmalzahlungen oder Wiederholungshonorare geprägte Vergütungspraxis. Die jetzt vereinbarten Basisvergütungen sind Mindesthonorare, die deutlich über der bislang als Buy-Out-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung liegen. Außerdem wird den Drehbuchautorinnen und -autoren ein Erlösbeteiligungsanspruch bei der kommerziellen Auswertung eingeräumt. Neu ist zudem der Einstieg in eine nutzungsbezogene Online-Vergütung.

Die gemeinsamen Vergütungsregeln treten mit Unterzeichnung rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Der neue Nachvergütungsanspruch findet auf alle Fernsehfilm-Produktionen Anwendung, für die eine Buy-Out-Vergütung vereinbart war und deren Erstausstrahlung ab dem 1. Januar 2008 erfolgt ist.

„Wir begrüßen es, dass eine Vereinbarung gefunden werden konnte, die die besonderen Gegebenheiten bei verlagsgebundenen Drehbuchautoren berücksichtigt und die es durch ihre Offenheit ermöglicht, auch weitere Fragen sachgerecht einvernehmlich zu regeln“, erklärte .Jan Ehrhardt vom VDB. „Wichtig war uns insbesondere die Verankerung einer ständigen begleitenden Überprüfung, ob die Vereinbarung den Vorstellungen beider Seiten in der Praxis entspricht.“

Pressekontakt: info@urheber.info