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Diskurs

Donnerstag, 07.02.2019

Initiative Urheberrecht erwartet wesentliche Verbesserungen

Die Initiative Urheberrecht, die über ihre über 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber*innen und Künstler*innen in Deutschland vertritt, begrüßt die Fortschritte in Rat und Parlament bei der Vorbereitung der Beschlussfassung über die EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Nach Beilegung der schwer verständlichen Differenzen zwischen Deutschland und Frankreich erwarten die Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen in Deutschland und Europa am 8.2.2019 und am 11.2.2019 konstruktive Beschlüsse im Ministerrat und im folgenden Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission.

Die Richtlinie schafft wesentliche Grundlagen zur oft versprochenen Verbesserung der Rechts- und Vertragslage der Kreativen und der Kulturwirtschaft in Europa:

  1. Die rechtliche Position der Presseverlage und der Journalist*innen wird durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts in Art. 11 gegenüber den monopolistischen Plattformen wie Google gestärkt; neue Einnahmequellen werden eröffnet, an denen auch die Journalist*innen teilhaben werden.
  2. Die offenen Fragen der Zusammenarbeit von Autor*innen und Verlagen bei der Verteilung von Vergütungen aus der privaten Vervielfältigung in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften werden eindeutig geklärt: die Zusammenarbeit wird in Art. 12 auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt
  3. Plattformen wie Youtube und Facebook, die in größtem Umfang und mit Milliardengewinnen geschützte Werke zugänglich machen, werden zukünftig in Art. 13 verpflichtet, mit Urheber*innen und Rechtsinhabern Nutzungsverträge abzuschließen und diese an ihren Gewinnen zu beteiligen. Auf dieser Basis können Nutzer*innen der Dienste auch weiterhin ungestört ihre Informationen für private Zwecke verbreiten: die Plattformen kommen für sie auf. Wer behauptet, Filtersysteme seien nunmehr unumgänglich, täuscht die Öffentlichkeit. Auf Grundlage dieser Regelungen werden zukünftig Urheber*innen, ausübende Künstler*innen und die Kulturwirtschaft an den Gewinnen beteiligt, der gegenwärtig beklagte „Value Gap“, bei dem Gewinne allein in die Taschen der Plattformen fließen, wird geschlossen.
  4. Die vertragliche Situation der Urheber*innen und Künstler*innen in Europa gegenüber ihren Verwertern wird durch urhebervertragliche Regelungen in Art. -14 – 16, die auf dem deutschen Urhebervertragsrecht basieren, entscheidend verbessert. Grundsatz ist: die Kreativen werden für alle Nutzungen ihrer Werke und Leistungen angemessen vergütet. Wer sich, wie neuerdings Teile der Kulturindustrie, entgegen den guten Erfahrungen in Deutschland, gegen diesen Grundsatz stellt, hat immer noch nicht verstanden, wie wichtig die faire Zusammenarbeit auf gesicherter Grundlage für die Entstehung von europäischen Werken und Leistungen ist, auf denen der Erfolg der wichtigen Kulturwirtschaft in der EU beruht.

Wir fordern deshalb alle Beteiligten in Brüssel dringend zu konstruktiver Zusammenarbeit auf der Grundlage der vorliegenden Vorlagen und zur zügigen Verabschiedung der Richtlinie auf.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht (pdf, 147.96 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info