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Diskurs

Mittwoch, 19.12.2018

Ini Urheberrecht: Appell an die deutschen Landesparlamente

Die Voraussetzungen für die Vergütung der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen müssen im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbessert und nicht verschlechtert werden! Die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber*i...

Die Voraussetzungen für die Vergütung der Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen müssen im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbessert und nicht verschlechtert werden!
Die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen vertritt, hat die Beratungen der Bundesländer zur Erarbeitung das 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags verfolgt und dazu bereits einzelne Stellungnahmen abgegeben.
Zum Beschlussverfahren in den Landesparlamenten äußern wir uns hiermit nochmals:

  1. Die deutschen Urheber und ausübenden Künstler befürchten, dass die Entgrenzung der Mediathekenverfügbarkeit von Programmen öffentlich-rechtlicher Sender ihre Erwerbssituation nachhaltig negativ beeinflussen wird.
  2. Die Initiative Urheberrecht wendet sich in ihrem Namen nicht grundsätzlich gegen die Intentionen der geplanten Neuregelung, weist aber mit allem Nachdruck auf die negativen Auswirkungen einiger Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrages hin, die zur erweiterten Nutzung von Werken ohne zusätzliche Vergütung führen, wie die Mediathekenverfügbarkeit. Zwar haben die Länder erneut eine Protokollerklärung zu § 11 d Abs. 2 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags abgegeben, die den Schutz der materiellen Interessen der Rechteinhaber betont. Abgesehen davon, dass die Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen in dieser Erklärung nicht erwähnt werden, sondern nur die „Film- und Medienproduktionswirtschaft“, sind diese Formulierungen jedoch sehr allgemein und entbehren der Konkretheit. Ob die Sendeunternehmen die „Gebotenheit“ einer Anpassung der Vertragsbedingungen, die ja selbstverständlich auch die Vertragsbedingungen zwischen Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen einerseits und Produzenten oder produzierenden Anstalten einschließt, erkennen werden und daraus den Schluss ziehen werden, dass die Vergütungsbedingungen verbessert werden müssen, steht dahin. Mehr noch, es steht ausschließlich im Belieben der Produzenten. Erstaunlich ist das Ganze auch auf dem folgenden Hintergrund: Bereits im Jahr 2007, als der 12. Rundfunkänderungsstaatvertrag diskutiert wurde, haben die Länder die Bedeutung der Urheber*innen und Künstler*innen erkannt und in der Protokollerklärung immerhin auch für diese für „ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“ gefordert. In Deutschland wie Europa wird die Bedeutung des „Contents“ und derjenigen, die diesen erschaffen (also die Kreativen), mehr und mehr erkannt und betont. Richtlinien wie Gesetze werden zunehmend entsprechend im Sinne der Urheber*innen und Künstler*innen formuliert. Es ist deshalb für uns nicht verständlich, dass die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen weder im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag selbst, noch in der Protokollerklärung, erwähnt wird.
  3. Nachdem die Ministerpräsidenten die weiche Formulierung bereits gebilligt haben, wendet sich die Initiative Urheberrecht noch einmal an die Länder und fordert in diesem Fall die Landesparlamente auf, sich für die Kreativen einzusetzen. Die Parlamente sollten die oben zitierten Protokollerklärung nicht nur inhaltlich bestätigen, sondern eine klar definierte Formulierung zur Zusicherung angemessener Vergütungen für jeden Fall der Nutzung von Werken aufnehmen. Denn es sind die kreativen Menschen, die letztlich die Programminhalte schaffen, und diese müssen auch zukünftig angemessen vergütet werden. Sie sollten auch von solchen Nutzungen profitieren, die nicht die Sender selbst, sondern die von ihnen mit Inhalten versorgten Plattformen vornehmen. Bisher werden die Urheber*innen auch hier nicht in ausreichendem Maße vergütet.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

initiative_urheberrecht_appell_22._raestv.pdf (pdf, 146.51 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info