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Diskurs

Donnerstag, 11.10.2018

Marrakesch-Beschluss von der Tagesordnung abgesetzt

Punktgenau am 11. Oktober sollte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in zweiter und dritter Lesung beschließen. Doch nach einer Expertenanhörung wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung ei...

Punktgenau am 11. Oktober sollte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in zweiter und dritter Lesung beschließen. Doch nach einer Expertenanhörung wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung eines verbesserten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (BT-Drs. 19/3071) war am 8. Oktober 2018 Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Kritik gab es dem ausführlichen Bericht des Informationsdienstes „Heute im Bundestag“ (hib) zufolge vor allem an den im Entwurf vorgesehenen Vergütungs- und Verwaltungsregelungen, die die finanziellen und personellen Möglichkeiten von Blindenbibliotheken sprengen würden. Darauf bezogen sich auch die Fragen der Abgeordneten aller Fraktionen.
Mit dem Entwurf werde die Marrakesch-Richtlinie „nur unzureichend“ umgesetzt, sagte der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel. Im Ergebnis gebe es keine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation, sondern eine stärkere finanzielle und administrative Belastung der Blindenbibliotheken. Er werbe dafür, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch einmal kritisch zu überprüfen, die Vergütungspflicht zu streichen und die Bibliotheken finanziell besser auszustatten. Dies forderten auch die Sachverständigen der Blinden- und Sehbehindertengremien. Der vorgelegte Entwurf werde dem Anliegen des Vertrags von Marrakesch, den Mangel an barrierefreier Literatur für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen weltweit zu beseitigen, nicht gerecht, hieß es übereinstimmend, so hib. Schon im Vorfeld hatte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband den Gesetzesentwurf bereits im als „blindenfeindlich und inakzeptabel“ bezeichnet (siehe News vom 3. Oktober 2018).
Die Position der Urheber in der Expertenanhörung vertrat Professor Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. Den Gesetzentwurf bezeichnete er als gelungen und zweckdienlich. „Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Behinderten selbst für die Vergütung aufkommen müssen, sondern dass den befugten Stellen die erforderlichen Mittel aus den öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt werden“, betonte Pfennig laut hib. „Die durch die Marrakesch-Vereinbarung und ihre Umsetzungsinstrumente entstehenden Ausfälle an Nutzungsentgelten durch Verzicht auf Vergütung dürften nicht von kreativen Menschen getragen werden, die sich selbst in einer schlechten wirtschaftlichen Situation befänden.“ Auch Robert Staats, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort, sprach sich für die unveränderte Beibehaltung des beabsichtigten Vergütungsanspruchs aus, der „sachgerecht“ sei. Auch er sieht die „öffentliche Hand in der Pflicht“.
Die EU-Richtlinie 2017/1564 muss von den Mitgliedsstaaten eigentlich bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 16. Februar 2018). Das klappt in Deutschland nun nicht. Ursprünglich wollte der Rechtsausschuss sich am 10. Oktober mit dem Gesetzentwurf befassen (siehe Tagesordnung). Nach der Anhörung wurde der Punkt aber erstmal abgesetzt. Wann sich der Ausschuss nun mit dem Gesetzentwurf befassen wird, wurde noch nicht mitgeteilt.

Pressekontakt: info@urheber.info