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Diskurs

Mittwoch, 12.09.2018

EU-Parlament erteilt Berichterstatter Voss Verhandlungsmandat

Update 14. September 2018 | „Das ist ein gutes Zeichen für die Kreativindustrie in Europa“, konnte ein glücklicher Axel Voss um 13 Uhr erleichtert feststellen. Mit Mehrheit hatte das Plenum des Europäischen Parlaments bei der zweiten Abstimmung über die Urhebe...

Update 14. September 2018 | „Das ist ein gutes Zeichen für die Kreativindustrie in Europa“, konnte ein glücklicher Axel Voss um 13 Uhr erleichtert feststellen. Mit Mehrheit hatte das Plenum des Europäischen Parlaments bei der zweiten Abstimmung über die Urheberrechtsrichtlinie am 12. September 2018 zuvor seinen Änderungsanträgen zugestimmt.
Nach der Debatte über die Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt am Vorabend (siehe News vom 11. September 2018) ging es unter dem Tagesordnungspunkt „Votes“ an vierter Stelle tatsächlich nur um die Abarbeitung der „Voting List“ für das „Copyright in the Digital Single Market“. Schon früh zeigte sich dabei, dass Voss und seine EVP-Fraktion für die gemeinsamen JURI- und die eigenen Abänderungsanträge eine Mehrheit der Abstimmenden vereinen konnten. Der „Standpunkt des Parlaments“ (hier der beschlossene Text auf Deutsch im Download) für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einer endgültigen Vereinbarung wurde schließlich mit 438 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen gebilligt. Dabei gingen die Ja- und Nein-Stimmen teilweise quer durch die einzelnen Fraktionen (siehe Auszug aus dem „Result of roll-call-votes“).
Das war keineswegs ein Selbstläufer, da es Axel Voss (CDU) nicht gelungen war, in den Hauptstreitpunkten, der Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts und neuer Haftungs- und Lizenzregelungen für Online-Plattformen mit „User generated content“ (Stichwort: Upload Filter), eine Einigung mit seinen Schattenberichterstattern zu erreichen. Bei einer ersten Abstimmung am 5. Juli hatte das Plenum des Europaparlaments mit einer Mehrheit von 318 zu 278 Stimmen – bei 31 Enthaltungen – der 627 anwesenden EU-Abgeordnete (viele waren abwesend) den JURI-Report von Axel Voss (CDU) als Verhandlungsmandat für den Trilog ablehnte (siehe News vom 5. Juli 2018). Dieses Mandat hat Voss nun erteilt bekommen.
„Ich bin sehr froh, dass es trotz der sehr starken Lobbykampagne der Internet-Giganten nun eine Mehrheit im gesamten Haus gibt, die sich für den Schutz des Grundsatzes des gerechten Entgelts für kreativ Tätige in Europa einsetzt“, sagte Berichterstatter Axel Voss (EVP) nach der Abstimmung. Denn vor der Abstimmung hatte die Lobbyschlacht einen neuen Höhepunkt erreicht. Dabei hatte ein Netzwerk die Europaabgeordneten vor der ersten Abstimmung mit Zehntausenden von Mails und Telefonanrufen bombardiert (siehe News vom 30. August 2018 – Update). Zu den Finanziers der Kampagne gehört – wie Volker Rieck analysiert hat – „Copyright for Creativity“ (C4C), das vom US-Branchenverband „Computer and Communications Industry Association“ (CCIA) finanziert wird. Hinter diesem stehen Branchenriesen wie Google, Facebook oder Uber.
Der nun beschlossene "Standpunkt des Parlaments" geht bei den Neuregelungen für Online-Plattformen (Artikel 13), auf die User urheberrechtlich geschützte Werke hochladen, über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission von 2016 deutlich hinaus. Solche Plattformen - wie YouTube - werden künftig selbst für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, wenn sie nicht entsprechende Lizenzverträge mit den Rechteinhabern abschließen oder Maßnahmen gegen unberechtigte Uploads ergreifen. Die vielfach in der Öffentlichkeit diskutierten "Upload-Filter" stehen aber weder im Richtlinientext noch sind sie zwangsläufig. Kleinst- und kleine Unternehmen sind von den Regelungen ohnehin nicht betroffen und Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen ebenfalls nicht.
Vom neuen Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) sind ausdrücklich "bloße Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen", nicht umfasst. Es soll jetzt für fünf Jahre gelten und es ist ausdrücklich festgeschrieben, dass die Journalistinnen und Journalisten an den Erträgen angemessen und proportional beteiligt werden müssen. Durch den neuen Artikel 12 wird die europagesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften gelegt.
In den nun folgenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischen Parlament, Rat und Kommission muss sich nun zeigen, was von den hart umkämpften Vorschlägen für die neue Urheberrechtsrichtlinie tatsächlich am Ende Bestand hat. Denn gerade bei den besonders umstrittenen Artikeln 11 und 13 gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem gerade gefassten Parlamentsvotum und dem Verhandlungsmandat des Rates der Mitgliedstaaten (siehe News vom 26. Mai 2018).

Pressekontakt: info@urheber.info