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Diskurs

Mittwoch, 29.08.2018

Vor zweiter Abstimmung im Parlament Lobbying auf neuem Höhepunkt

Update | Europaweite Demos gegen „die Einführung von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern“ wurden angekündigt. Nur ein Beispiel dafür, dass das Lobbying vor der zweiten Abstimmung im Europäischen Parlament am 12. September über Urheberrechtsrichtlinie einen ...

Update | Europaweite Demos gegen „die Einführung von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern“ wurden angekündigt. Nur ein Beispiel dafür, dass das Lobbying vor der zweiten Abstimmung im Europäischen Parlament am 12. September über Urheberrechtsrichtlinie einen neuen Höhepunkt erreicht.
Am 5. Juli 2018 hatten die Gegner eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts und neuer Haftungs- und Lizenzregelungen für Online-Plattformen mit „User generated content“ einen großen Erfolg verbuchen können: Mit einer Mehrheit von 318 zu 278 Stimmen – bei 31 Enthaltungen – der 627 anwesenden EU-Abgeordnete (viele waren abwesend) wurde der JURI-Report von Berichterstatter Axel Voss (CDU) als Verhandlungsmandat für den Trilog vom Plenum des Europaparlaments abgelehnt (siehe News vom 5. Juli 2018).
Zuvor hatte die Lobby-Schlacht um die besonders strittigen Punkte der Richtlinie einen ungeahnten Höhepunkt erreicht. Und die geht vor der zweiten Abstimmung im Plenum 12. September wiederum um 12 Uhr in Straßburg (siehe vorläufige Tagesordnung) unvermindert weiter. Angefeuert von beiden Seiten – denjenigen, die die Rechte der Kreativen in der EU mit der neuen Richtlinie stärken wollen, auf der einen Seite und denjenigen, die am liebsten die Richtlinie insgesamt scheitern lassen wollen.
Dabei wird teilweise hoch gepokert – und geblufft. So mit den angekündigten Demonstrationen in 20 europäischen Städten, darunter Berlin, Hamburg, München, Stuttgart und Mainz. „Wir haben den Zug angehalten – aber unsere Aufgabe ist noch nicht erledigt: Jetzt muss er noch auf die richtige Spur", wurde dazu die Europaabgeordnete Julia Reda im Vorwege von Golem zitiert. „Am 26. August gehen Menschen in ganz Europa für #SaveYourInternet auf die Straße“, hatte die Piratenabgeordnete in ihrem Blog angekündigt.
Obwohl die entsprechende Internetpetition mehr als eine Million Unterstützungsunterschriften aufweist, waren real dann nur ein paar Dutzend auf der Straße. Von etwa 200 Bürgern am Brandenburger Tor in Berlin berichtet heise online von der größten der Protestaktionen, auf der auch Julia Reda selbst anwesend war.
Trotz dieses offensichtlichen Flops sollte der Einfluss von Reda & Co. auf die Entscheidung des Europaparlaments nicht gering geschätzt werden. Dahinter steht ein Netzwerk, das die Europaabgeordneten vor der ersten Abstimmung mit Zehntausenden von Mails und Telefonanrufen bombardiert hat, wie Volker Rieck in seinem Blogbeitrag „Anatomie eines Politik-Hacks“ analysiert und in einem zweiten Beitrag die zur Organisation des Hacks verwendeten Tools erklärt hat. Eine Zusammenfassung der beiden Artikel erschien auch in der FAZ.
Sein neuester Artikel beleuchtet nun die aktuelle Entwicklung in dieser Sache sowie neue Erkenntnisse. Dabei geht es auch um die Finanziers der Kampagne: Immer dabei sind „Copyright for Creativity“ (C4C), die vom US Branchenverband „Computer and Communications Industry Association“ (CCIA) finanziert wird. Hinter diesem stehen Branchenriesen wie Google, Facebook oder Uber.
Dass Lobbying auf Seiten der Kreativen geht meist geräuschloser vonstatten, wobei Einigkeit besteht, zunächst nichts an dem vom Rechtsausschuss (JURI) beschlossenen Anträgen zu ändern, sondern notwendige Änderungsvorschläge jetzt zu formulieren, aber erst in die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat der Mitgliedsstaaten einzubringen. Die Internationale der Reprografie-Verwertungsgesellschaften IFRRO hatte zusammen mit europäischen Organisationen, die Schriftsteller und Literaturübersetzer, bildende Künstler, Journalisten, Verleger und Verwertungsgesellschaften repräsentieren, die Kampagne „Content for Education“ schon vor dem 5. Juli gestartet, um auf die potenziell negativen Auswirkungen einer unausgewogenen Ausnahme für Illustrationen für die Bildung aufmerksam zu machen (Artikel 4 des vorgeschlagenen Richtlinie) und nun die Kampagne nach dem Scheitern des JURI-Berichts verstärkt.
Mittlerweile hat JURI-Berichterstatter Axel Voss selbst am 31. August einen neuen Kompromissvorschlag zu den Artikeln 11 und 13 (Word-Dokument) vorgelegt, ein weiterer Alternativvorschlag zu Artikel 13 (PDF-Dokument) kommt von Jean-Marie Cavada (ALDE-Fraktion), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses. Sie werden in diesen Tagen mit den Schattenberichterstattern erörtert werden. Es bleibt abzuwarten, ob sie vor der Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen (Mittwoch, 5. September mittags) zu einer Einigung gelangen können. Axel Voss twitterte am Freitagabend, dass sein neuer Vorschlag für Artikel 13 „keine Maßnahmen / Upload-Filter“ vorsehe. Daher erwarte er, „dass jeder, der gegen den vorherigen Vorschlag war, den neuen Vorschlag unterstützt." Doch Piratin Julia Reda twitterte bereits, dass auch der neue Vorschlag von Axel Voss weiterhin Plattformen haftbar für alle Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer mache. „Plattformen können entweder alles filtern oder eine Lizenz für jedes Werk auf der Welt bekommen.“
In einer Erklärung „A Europe fit for the next generation of creators“ fordern die europäischen Urheberorganisationen der Schriftsteller, Journalisten, Drehbuchautoren, Filmemacher, Komponisten und Songwriter die Europaabgeordneten auf, die Annahme der vorgeschlagenen Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zu unterstützen. Es sei „eine einmalige Gelegenheit, die Situation der Autoren zu verbessern und dadurch die europäische Kreativgemeinschaft und unseren kulturellen Reichtum im digitalen Zeitalter zu stärken.“ Insbesondere setzt sich die Authors’ Group für die Transparenzbestimmungen in Kapitel 3 der Richtlinie ein, die „die Verhandlungsposition der Urheber stärken und ihre Vergütung in Verträgen verbessern sollen“. Die Bestimmungen zum Schutz und zur Verbesserung der Situation von Urhebern seien notwendige Voraussetzungen für die Förderung der Meinungsfreiheit: Voraussetzung für das Recht des Publikums auf vielfältige kreative Arbeit ist, dass Urheber von ihrer Arbeit leben können: „Wir fordern deshalb die Abgeordneten auf, Kapitel 3 in der Version des JURI-Berichts zu übernehmen, die das Ergebnis eines überparteilichen politischen Konsenses ist.“
Vor der für den 12. September vorgesehenen Abstimmung über die Urheberrechtsrichtlinie haben die Europäische und Internationale Journalisten-Föderation (EFJ und IFJ) und die Verlegerverbände EMMA (European Magazine Media Association), ENPA (European Newspaper Publishers‘ Association) und NME (News Media Europe) gemeinsam an die Europaabgeordneten appelliert, dass Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Artikel 11), wie es vom Rechtsausschuss am 20. Juni vorgeschlagen wurde, beizubehalten. Artikel 11 stelle einen wichtigen Schritt dar, Investitionen in Inhalte zu schützen, das Urheberrechtsmanagement für die digitale Welt fit zu machen, „um faire Praktiken bei der Online-Nutzung zu gewährleisten“. In diesem Zusammenhang einigten sich die Journalistenverbände Anfang Juli mit europäischen Nachrichtenverlegern auf einen gemeinsamen Ansatz und Wortlaut von Erwägungsgrund 35 der Richtlinie, um sicherzustellen, dass Journalisten einen angemessenen prozentualen Anteil an den Erlösen erhalten, die sich aus den neuen Rechten der Verleger künftig ergeben (Erklärung als PDF-Datei).
Die deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ appellieren in ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Zeitungen wie der FAZ an die Europaabgeordneten, dass neue Verlegerrecht zu unterstützen. In den Anzeigen verweisen sie auch auf den Offenen Brief „Protect the copyright to save journalism”, den der Bürochef der Nachrichtenagentur AFP in Bagdad, Sammy Ketz, verfasst hat und der mittlerweile weltweit Unterstützung erfährt.
In Deutschland hat die GEMA die Kampagne „SOS für ein faires Urheberrecht!“ gestartet, um mit der Richtlinie eine faire Vergütung der Urheberinnen und Urheber für digitale Musiknutzungen durchzusetzen. „Wir müssen handeln!“, heißt es in dem Aufruf.“ Wir setzen der unsachlichen Trommelei der Gegner eine Stimme der Vernunft entgegen: die SOS-Initiative. Die in Deutschland gestartete Initiative ‚Save Our Sound’ nutzt das Internet, um über die wahren Ziele des EU-Gesetzesentwurfs aufzuklären.“
Die Initiative Urheberrecht, die über ihre über 35 Organisationen rund 140.000 Urheber und ausübende Künstlerinnen vertritt, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments deshalb aufgefordert, den Entwurf am 12. September zu verabschieden, damit anschließend der Trilog-Prozess begonnen werden kann (siehe News vom 28. August 2018).
Die dju in ver.di unterstützt den Aufruf der gewerkschaftlichen Dachorganisationen IFJ und EFJ zu Briefen an EU-Parlament zur Urheberrechtsreform. Hier ist auch ein Musterbrief auf Deutsch für Journalistinnen und Journalisten abrufbar.

cavadacomp13altn03-09-2018.pdf (pdf, 19.53 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info