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Diskurs

Mittwoch, 20.06.2018

Rechtsausschuss stimmt mit Mehrheit Voss-Anträgen zu

Update | Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat die Kompromissanträge von Berichterstatter Axel Voss weitgehend zugestimmt und auf dieser Grundlage mit Mehrheit das Verhandlungsmandat für die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Das J...

Update | Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat die Kompromissanträge von Berichterstatter Axel Voss weitgehend zugestimmt und auf dieser Grundlage mit Mehrheit das Verhandlungsmandat für die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen.
Das JURI-Votum über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ am 20. Juni 2018 sprengte – wie erwartet – den vorgesehenen zeitlichen Rahmen. Außer den 55 Kompromissänderungsanträgen des CDU-Europa-Abgeodneten standen alternative Kompromissanträge der Fraktionen der Linken (GUE) und Grünen und etliche weitere Anträge zur Einzelabstimmung an (siehe News vom 13. Juni 2018).
Deshalb ist es aus schwierig, aus dem Videomitschnitt der Sitzung klar zu bestimmen, wie tatsächlich zu den einzelnen Punkten abgestimmt wurde (Papier der abgestimmten Kompromissanträge). Das ging den meisten Mitgliedern des Rechtsausschusses wohl nicht anders. Bei der Schlussabstimmung stimmten 14 Abgeordnete zu, neun dagegen bei zwei Enthaltungen.
Die Kompromissanträge von Berichterstatter Axel Voss zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zu Online-Plattformen (Artikel 13) mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 bzw. 15 zu 10 beschlossen wurden. Der Kompromissvorschlag zum Leistungsschutzrecht unterscheidet sich zwar deutlich vom Verhandlungsmandat des Rates, doch entspricht er bis auf einen Punkt, dass „die legitime private und nichtkommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch einzelne Nutzer“ durch das neue Recht nicht verhindert werden darf, seinem Kompromisspapier vom 15. Mai (siehe News vom 18. Mai 2018). Er enthält also nicht nur eine „angemessene Beteiligung“ der Journalisten, sondern auch ausdrückliche Formulierungen, dass das neue Recht nicht das Hyperlinking und das Recht der privaten Kopie einschränken darf.
Die Gegner des neuen Leistungsschutzrechts hatten sich aber gegen den Voss-Vorschlag gestellt. Erst in der vorigen Woche hatten mehr als 100 Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben in einem offenen Brief Axel Voss aufgefordert, das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der Urheberrechtsrichtlinie zu streichen (siehe News vom 8. Juni 2018). Die Piratenabgeordnete Julia Reda nannte nun die Abstimmung im Rechtsausschuss zu den Artikeln 11 und 13 „unannehmbares Ergebnis“, das sie anderen EU-Abgeordneten im Parlament in Einzelabstimmung zu Fall bringen will. Diese Abstimmung wird wahrscheinlich am 4. Juli 2018 stattfinden, in der vorläufigen Tagesordnung des Europäischen Parlaments für die Sitzungswoche vom 2. bis 5. Juli ist die Urheberrechtsrichtlinie allerdings bisher nicht berücksichtigt worden. Diesen Tag will Reda „zum Unabhängigkeitstag des Internets machen, … an dem wir das Internet von Zensurmaschinen und einer Linksteuer befreien.“
In seiner Pressemitteilung begrüßte Axel Voss, Sprecher der EVP-Fraktion für rechtliche Angelegenheiten, den JURI-Beschluss als einen „Schritt vorwärts bei der Anpassung der geltenden EU-Urheberrechtsvorschriften, damit sie die neuen Realitäten und Geschäftsmodelle des 21. Jahrhunderts besser widerspiegeln". „Wir unterstützen die Linie, die Presseverleger benötigen, um einen fairen Anteil an der Nutzung ihrer Inhalte im Internet zu erhalten, da der Großteil der generierten Einnahmen derzeit an die Nachrichtensammler geht. Ich bin froh, dass dieses Recht jetzt anerkannt wird.“ Dass Upload-Filter jetzt obligatorisch würde, bestritt Voss: „Niemand will und niemand wird jemals das Internet filtern!“
Die Fraktion der Sozialisten (S & D) stellt in ihrer Pressemitteilung vor allem heraus, dass es ihr gelungen ist, die ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge, „insbesondere zur Gewährleistung einer angemessenen Vergütung für Urheber und ausübende Künstler, erheblich verbessern“. Tatsächlich wurde der neue Artikel 14a zum „Grundsatz der fairen und angemessenen Vergütung“ beschlossen, während zulasten der Urheber gehende Änderungsvorschläge zu den „Transparenzregeln“ für Urheberverträge in den Artikeln 14 bis 16 abgelehnt wurden.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben in ihrer Mitteilung begrüßt, dass sich nach EU-Kommission und EU-Ministerrat heute auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments für das Verlegerrecht ausgesprochen hat. Der Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisierte laut Horizont die geplanten Upload-Filter, während der Privatsenderverband Vaunet (vormals VPRT) die Gegner einer entsprechenden Regelung als „Vertreter einer entfesselten Plattformökonomie“ bezeichnete.

Pressekontakt: info@urheber.info