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Diskurs

Dienstag, 15.05.2018

Cannes: Druck erhöht für Recht auf Online-Vergütung

Anlässlich der Filmfestspiele in Cannes haben die europäischen Filmurheber-Verbände gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden ihrer Verwertungsgesellschaften, SAA und CISAC, ihre Forderung für die Verankerung eines unverzichtbaren, unabtretbaren Vergütungsanspruchs für Film...

Anlässlich der Filmfestspiele in Cannes haben die europäischen Filmurheber-Verbände gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden ihrer Verwertungsgesellschaften, SAA und CISAC, ihre Forderung für die Verankerung eines unverzichtbaren, unabtretbaren Vergütungsanspruchs für Filmurheber für jede Online-Nutzung ihrer Werke in der EU-Urheberrechtsrichtlinie unterstrichen.
Die von 126 bekannten Drehbuchautoren und Regisseure aus ganz Europa gestartete Petition (siehe News vom 1. Februar 2018) wurde mittlerweile von mehr als 15.000 Unterstützen unterschrieben. Zwar wurde dieser Vergütungsanspruch im vergangenen Jahr in den Empfehlungen des Kultur- und des Industrieausschusses unterstützt, doch droht das Thema in den aktuellen Diskussionen im Rechtsausschuss und im Europäischen Rat aufgrund der zahlreichen anderen Dissenspunkte hintenüber zu fallen.
Eine von SAA und CISAC jetzt vorgestellte internationale rechtsvergleichende Studie von Professor Raquel Xalabarder (Universität Oberta in Katalonien) belegt, wie Filmurheber, egal aus welchem Land, faire Vergütungen für ihre Arbeit erhalten können, wenn ein unverzichtbarer Vergütungsanspruch eingeführt wird. Gleichzeitig zeigt eine Studie der FERA und der FSE, der Dachverbände der europäischen Regisseure und Drehbuchautoren, dass aufgrund der zunehmend unfairen Vergütungssituation im Filmbereich viele audiovisuelle Urheberinnen und Urheber in ganz Europa unter Bedingungen arbeiten, die man häufig nur als prekär bezeichnen kann.
„Es ist ein Akt der Fairness. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, dass Regisseure und Drehbuchautoren für die vielfältigen Nutzungen ihrer Werke bezahlt werden“, erklärte Filmemacher und CISAC-Vizepräsident Jia Zhangke. „Das ist wirklich notwendig in dem heutigen digitalen Umfeld, in dem unsere Werke das wunderbare Potenzial haben, Zuschauer direkt in der ganzen Welt zu erreichen, wofür wir aber nicht fair bezahlt werden.”
Einen unverzichtbarer und nicht abtretbarer Vergütungsanspruch, der durch Verwertungsgesellschaften durchgesetzt, verwaltet und an die Filmurheber verteilt wird, gibt es bereits in Spanien, Italien und Frankreich. Auch die seit 1992 bestehende Verleih- und Vermiet-Richtlinie bietet ein Vorbild für die Einführung eines Vergütungsanspruchs für Filmurheber auch für On-Demand-Nutzungen.

Pressekontakt: info@urheber.info