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Diskurs

Montag, 14.05.2018

3D-Druck rechtzeitig im EU-Urheberrecht berücksichtigen

Update | Im Juni 2018 will der Rechtsausschuss (JURI) über den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum dreidimensionalen Druck abstimmen. Dabei geht es auch um die Herausforderungen des 3D-Drucks im Bereich der Rechte des geistigen Eigentum...

Update | Im Juni 2018 will der Rechtsausschuss (JURI) über den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum dreidimensionalen Druck abstimmen. Dabei geht es auch um die Herausforderungen des 3D-Drucks im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums.
Das JURI-Votum war eigentlich für den 15. Mai 2018 angesetzt, wurde aber kurzfristig am Vortage von der Tagesordnung genommen. Zwar hätten die vom Rechtsausschuss angehörten Rechtssachverständigen die Ansicht vertreten, „dass das Urheberrecht durch den 3D-Druck nicht erschüttert wird“, heißt es in einem Arbeitsdokument, da die neu geschaffene Datei als Werk geschützt sei, doch müsse die Union neue Rechtsnormen beschließen oder die bestehenden an die Besonderheiten des 3D-Drucks anpassen, um den mit Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums verbundenen Problemen „vorzugreifen“. Dabei soll „der Gesetzgeber auf jeden Fall eine Doppelung bestehender Vorschriften vermeiden“, schlägt die französische Europaabgeordnete Joëlle Bergeron in ihrem Berichtsentwurf vom 28. Februar 2018 vor. Die Innovation müsse von rechtlichen Regelungen begleitet werden, „ohne dass sich das Recht bremsend oder einschränkend auswirkt.“
Die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter dreidimensionaler Gegenstände könne mithilfe gesetzlicher Lösungen leichter kontrolliert werden, „etwa durch einen instruktiven Vermerk zur Achtung des geistigen Eigentums bei Anbietern von 3D-Digitalisierungs- und 3D-Druckdiensten, die Beschränkung der Zahl der Privatkopien dreidimensionaler Gegenstände, um rechtswidrige Vervielfältigungen zu verhindern, oder auch die Einführung einer Abgabe auf 3D-Drucke für den Ausgleich des Schadens, der den Inhabern der Rechte des geistigen Eigentums durch Privatkopien von 3D-Gegenständen entsteht.“
Zu Bergerons Berichtsentwurf gab es insgesamt 149 Änderungsanträge, die im April vom Ausschuss zu elf Kompromissanträgen zusammengefasst wurden. Über diese und den Berichtsentwurf wird nun laut JURI-Timetables vom 14. Mai an den Sitzungstagen 20./21. Juni 2018 abgestimmt. An diesen Tagen ist auch die Abstimmung über den Vorschlag für die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geplant (siehe News vom 11. April 2018). Das Europäische Parlament soll dann im Juli 2018 über die Entschließung abstimmen.

Pressekontakt: info@urheber.info