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Diskurs

Mittwoch, 25.04.2018

Ini Urheberrecht zum Welttag des Geistigen Eigentums 2018

Wie sähe unser Leben aus ohne gute Musik, aufregende Kunstwerke, spannende Filme und Serien, coole Games, unterhaltende oder ergreifende Romane, gut recherchierte Reportagen? Die Werke der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen sind die Grundlage der Wertschöpfungsketten ...

Wie sähe unser Leben aus ohne gute Musik, aufregende Kunstwerke, spannende Filme und Serien, coole Games, unterhaltende oder ergreifende Romane, gut recherchierte Reportagen? Die Werke der Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen sind die Grundlage der Wertschöpfungsketten der Kultur- und Kreativwirtschaft – eine Branche, die in Deutschland wie Europa immer mehr an Bedeutung gewinnt.
In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 deutsche Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen vertreten. Sie fordern anlässlich des UNESCO-Welttages des Geistigen Eigentums am 26. April 2018, dass die Urheberrechtspolitik der abgelaufenen Legislaturperiode von der erneuerten Großen Koalition fortgesetzt und jetzt vor allem, dass „die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessert wird, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen“, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Entsprechende Vorschläge werden auf EU-Ebene diskutiert. Auf die Positionierung der Bundesregierung und der deutschen Abgeordneten im EU-Parlament kommt es entscheidend an.

Die Initiative Urheberrecht fordert:

  • Einführung eines Anspruchs auf angemessene Vergütung gegen die Plattformbetreiber für die Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen für alle Werknutzungen, auch im Rahmen von „user uploaded content“,
  • Möglichkeiten einer sinnvollen Regelung, um die notwendigen Konsequenzen der EuGH-Entscheidungen zu Framing und Hyperlinking zu ziehen: Es darf nicht zulässig bleiben, dass im Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung Texte und Bilder ohne Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber übernommen werden dürfen,
  • Stärkung des Urhebervertragsrechts im Rahmen der Art. 14 – 16 der geplanten EU-Richtlinie durch Einführung umfassender Auskunftsansprüche und von Ansprüchen auf Anpassung unfairer Verträge nach dem Vorbild des deutschen Urhebervertragsrechts,
  • Einführung eines Anspruchs der audiovisuellen Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen auf Vergütungen im Bereich „Video-on-Demand“ für den Betreiber der Plattformen aufkommen,
  • Einführung eines Presseleistungsschutzrechts nur unter Beteiligung der Urheber*innen
  • und eine rechtliche Absicherung des Erfolgsmodells der gemeinsam von Kreativen und Verlagen getragenen Verwertungsgesellschaften.

Es verbleibt aufgrund der Terminlage in Brüssel nur noch wenig Zeit, die Beratungen abzuschließen. Die neue Bundesregierung sollte jetzt auf der Grundlage ihrer Vorschläge vom 28.2.2018 unverzüglich tätig werden (Stellungnahme der Bundesregierung und Kommentar der Initiative Urheberrecht)!

180425_tag_des_geistigen_eigentums_2018_ini_urheberrecht.pdf (pdf, 143.43 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info