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Diskurs

Mittwoch, 28.02.2018

EU-Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet

Die EU-Kommission hat Empfehlungen zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet mit einer Reihe operativer Maßnahmen, die von den Online-Plattformen und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, vorgelegt. Die „

Die EU-Kommission hat Empfehlungen zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet mit einer Reihe operativer Maßnahmen, die von den Online-Plattformen und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, vorgelegt.
Die „Empfehlung der Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten“ vom 1. März 2018 „gelten für alle Formen illegaler Inhalte: terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
„Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornografie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, kritisierte der IT-Unternehmerverband BITKOM diesen Ansatz. Zustimmung findet die „Bekämpfung rechtswidriger und urheberrechtsverletzender Inhalte“ hingegen beim Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Ein weiterer Kritikpunkt des BITKOM ist, dass es in den Maßnahmen heißt, „proaktive Maßnahmen können den Einsatz von Systemen zur automatischen Erkennung illegaler Inhalte umfassen“. Hauptgeschäftsführer Rohleder: „Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet. Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend.“
Die Empfehlung der EU-Kommission ist eine Folgemaßnahme ihrer Mitteilung vom September 2017 über den Umgang mit illegalen Online-Inhalten (siehe News vom 29. September 2017), um diese umzusetzen, „bevor sie darüber befindet, ob Rechtsvorschriften notwendig sind.“

Pressekontakt: info@urheber.info