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Diskurs

Montag, 22.01.2018

EU-Richtlinie: Klärung im Rat nun auf politischer Ebene

Keine Einigung ist im EU-Rat unter den Mitgliedstaaten bei der neuen Urheberrechtsrichtlinie bisher über die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts und obligatorische Upload-Filtern auf Online-Plattformen erreicht worden. Die neue bulgarische Ratspräsidentschaft...

Keine Einigung ist im EU-Rat unter den Mitgliedstaaten bei der neuen Urheberrechtsrichtlinie bisher über die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts und obligatorische Upload-Filtern auf Online-Plattformen erreicht worden. Die neue bulgarische Ratspräsidentschaft versucht es jetzt auf der politischen Ebene.
Unter der halbjährigen estnischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union war nach acht Sitzungen der Arbeitsgruppe für geistiges Eigentum (Urheberrecht) bei den meisten Bestimmungen des Richtlinienentwurfs zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ zwar „erhebliche Fortschritte“ erzielt worden, nicht aber beim Presseverleger-Leistungsschutzrecht und der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen (siehe News vom 14. Dezember 2017).
Die bulgarische Ratspräsidentschaft will beide Punkte deshalb auf höherer Ebene behandeln, im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER). Zur politischen Grundsatzentscheidung hat sie dem Ausschuss ein Papier mit Leitfragen für eine Orientierungsdiskussion über Artikel 11 (Presse-Leistungsschutz) und 13 (Online-Plattformen) vorgelegt. Das interne Papier (5284/18) vom 16. Januar 2018 wurde wiederum von der österreichischen Regierung im Rahmen der Informationsfreiheit veröffentlicht.
Ein Verzicht auf die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts ist für Bulgarien offenbar kein Thema, denn in ihrem Papier geht es nur darum, unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten bereit wären, das neue Verlegerrecht zu akzeptieren, also der Option A aus den Kompromissvorschlägen der estnischen Ratspräsidentschaft vom 30. August 2017 (siehe News vom 31. August 2017). Die Option B sah hingegen keine eigenes neues Recht für Presseverleger vor, sondern nur eine Art „Vermutungsregel“, nach der sie Rechteinhaber sind, um Presseverlegern zu ermöglichen, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits die vormalige Berichterstatterin des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia, im März 2017 ihren Berichtsentwurf vorgelegt (siehe News vom 9. März 2017).
In den drei Leitfragen sollen die Vertreter der Mitgliedstaaten klären, ob sie das neue Recht akzeptieren würden, wenn es bei Auszügen aus Online-Presseartikeln nicht an der urheberrechtlichen Schöpfhöhe („Originalität“), sondern an der „Größe der Auszüge“ als Kriterium anknüpfen würde. Weiterhin sollen sie die Akzeptanz prüfen, wenn die Verwendung von Presseveröffentlichungen ist für nichtkommerzielle Zwecke nicht umfasst würde oder die von der EU-Kommission vorgesehene Schutzdauer von 20 Jahren gekürzt würde.
Bei den Fragen zu Artikel 13 geht es darum, ob und wie Kreis der „Diensteanbieter, die den von Nutzern hochgeladenen Inhalt speichern und zugänglich machen“, begrenzt werden sollte, ob dabei das Haftungsprivileg nach Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie in Frage kommt oder diese Diensteanbieter aus dem Haftungsprivileg „herausgenommen würden“ und „in erster Linie für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden“, wenn deren Nutzer illegal Inhalte hochladen. Außerdem geht es natürlich um die die Maßnahmen gegen illegale Uploads, also die vieldiskutierten Upload-Filter, nämlich darum, ob sie überhaupt vorgeschrieben werden sollten und wenn, für welchen Kreis von Diensteanbietern.
Während es im EU-Rat also (nur noch) um Artikel 11 und 13 geht, stehen im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments beide Artikel erst am Schluss an. Gegenwärtig wird im kleinen Kreis um die für Urheber und darstellende Künstler besonders wichtigen urhebervertragsrechtlichen Artikel 14 bis 16 diskutiert. Zu den Kompromissvorschlägen für die sogenannte „Transparenz-Triangel“ hat kürzlich die Authors' Group Stellung genommen, die mehr als 500.000 Urheber, darunter Schriftsteller, Literaturübersetzer, Komponisten, Songschreiber, Journalisten, Regisseure und Drehbuchautoren in Europa vertritt. Das Papier (Download) mit Änderungsvorschlägen wird von den Dachverbänden European Composer and Songwriter Alliance (ECSA), European Federation of Journalists (EFJ), European Writers’ Council (EWC), Federation of European Film Directors (FERA) und Federation of Screenwriters Europe (FSE) unterstützt. Vor wenigen Tagen sich die Initiative Urheberrecht mit einer Stellungnahme zur gegenwärtigen Diskussion um Artikel 14 an relevante Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt (siehe News vom 18. Januar 2018).

authors-group-comments-juri-draft-compromise-14-16.pdf (pdf, 617.74 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info