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Diskurs

Samstag, 23.12.2017

Leistungsschutz: Versteckte Studien und neue Zustimmung

Neues zum umstrittenen EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger: Die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda hat erneut eine EU-Studie entdeckt, die bisher nicht veröffentlicht wurde, was zu langen Artikeln ihrer Follower führt. Und: Nach internationalen Nachrichtenagenturen h...

Neues zum umstrittenen EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger: Die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda hat erneut eine EU-Studie entdeckt, die bisher nicht veröffentlicht wurde, was zu langen Artikeln ihrer Follower führt. Und: Nach internationalen Nachrichtenagenturen hat sich nun auch die ARD-Vorsitzende für das neue EU-Recht ausgesprochen.
Erst im Oktober hatte Julia Reda eine verspätet veröffentlichte EU-Studie im Auftrag entdeckt, die Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments angeregt wurde. Diese empfiehlt, den Vorschlag zur Einführung eines Presse-Leistungsschutzrechts aufzugeben (siehe News vom 13. Oktober 2017). Seitdem scheint die stellvertretende Vorsitzenden der Grünen-Europafraktion systematisch zu suchen. Denn nun „entdeckte” Reda die Studie erst nach einer ganzen Reihe von Informationsfreiheitsanfragen bei der EU-Kommission und dem Joint Research Center, dem gemeinsamen Forschungspool der EU. Denn die gibt es erst im Entwurf und sie ist nach Auffassung der Kommission auch noch nicht veröffentlichungsreif, sprich: soll überarbeitet werden.
An der JRP-Studie „Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers”, die nun über die Bürgerrechtsorganisationen-Website „Ask the EU” öffentlich zugänglich ist, ist eigentlich nichts brisantes. Es handelt sich um eine reine Literaturrecherche über die Auswirkungen des Presse-Leistungsschutzes in Deutschland und Spanien auf die nachrichtenproduzierende Presse und ihre Beziehungen zu den sogenannten Newsaggregatoren unter ökonomischen Aspekten. Ihr Ausgangspunkt ist bereits, dass „der ökonomische Wert” des neuen deutschen und spanischen Verlegerrecht „bisher bei null” liegt.
Doch wie immer, wenn es um Redas Angriffe auf das Presse-Leistungsschutzrecht geht, folgen auf die Veröffentlichungen der Piraten-Abgeordneten reflexartig Berichte in bestimmten deutschen Internetmedien. So auch diesmal bereits am selben Tag. Nach der Publikation „Commission to scientists: Stop ruining our copyright plans with your facts and your research!” („Kommission an Wissenschaftler: Hört auf, unsere Copyright-Pläne mit euren Fakten und eurer Forschung zu ruinieren!”) folgten lange Artikel auf Zeit Online („EU-Kommission hält kritische Studie zurück”) – auch auf Golem – und heise online („EU-Kommission hielt kritische Studie versteckt”).
Doch auch die Befürworter eines EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger greifen tief in die Propagandakiste. Anders lassen sich zwei Kurzstudien (Briefings) aus dem „Think Tank“ der EU, die wie die im Oktober endlich veröffentlichte Studie ebenfalls auf Anforderung des Rechtsausschusses erstellt wurden, kaum werten – zum einen eine „Rechtliche Analyse mit Fokus auf Artikel 11“, zum anderen zur „Stärkung der Presse durch das Urheberrecht (Artikel 11, 14 und 16)“.
Das erste Briefing von Professor Christophe Caron (Universität Paris-Ost) konstatiert, es sei „angemessen”, für Presseverlage ein neues Recht „zu schaffen, um ihre Investitionen insbesondere in der digitalen Welt zu schützen”, und erklärt en passant die Alternativvorschläge von Theresa Comodini im Rechtsausschuss wie auch die Option B des Kompromissvorschlags des estnischen Ratsvorsitzes für „sinnlos”. Sie würden, so Professor Caron „das bestehende Recht sogar verkomplizieren”. Das dürfte Axel Voss (CDU), den neuen Berichterstatter für die Urheberrechtsrichtlinie begeistern.
Das zweite Briefing von Professor Thomas Höppner (Technische Universität Wildau) ist auf der gleichen Linie. Der Presseverleger-Leistungsschutz sei „ohne Alternativen” und auch „die legitimen Interessen der Verbraucher” seien damit angemessen geschützt. Nebenbei werden gleich auch noch die Transparenzregelungen, durch die Autoren Auskunft über die Nutzung ihrer Werke erhalten sollen, als „unnötig und unverhältnismäßig” bewertet. Das haben die Presseverlegerverbände ja schon immer gesagt.
Auch außerhalb der „wissenschaftlichen Welt” gibt es neuerlich unerwartete Zustimmung zum Presseverleger-Leistungsschutz. So sieht sich die ARD-Vorsitzende Karola Wille an der Seite der Zeitungsverlage, wie sie am 23. Dezember 2017 gegenüber dpa erklärte. „Ich denke, dass beispielsweise das Leistungsschutzrecht, das auf europäischer Ebene gerade diskutiert wird, ein Thema ist, bei dem wir die Verlage unterstützen können”, so Wille. In Bezug auf Google und Co. habe man die gleichen Interessen. „Die Online-Werbung fließt an die Technologie-Giganten. Hinzu kommt, dass es eine Netzwerk-Ökonomie gibt, die unerbittlich ist und diese Unternehmen immer stärker macht. Das sehen wir natürlich auch”, erklärte die MDR-Intendantin, die den ARD-Vorsitz zum Jahresende abgibt.
Die Werbe-Milliarden, die an die Internet-Giganten fließen und den herkömmlichen Medienunternehmen fehlen, haben bereits vor einigen Tagen neun europäische Nachrichtenagenturen, darunter die Deutsche Presse Agentur (dpa), zu einer Stellungnahme zugunsten des Leistungsschutzrechts für ihre „Kunden” gebracht. In ihrem Appell „Internetgiganten müssen für Nachrichten bezahlen, aus denen sie Milliarden machen” fordern sie eine Beteiligung der Verlage an den Werbe-Milliarden von Google, Facebook und Twitter durch die neue EU-Richtlinie.
„Facebook hat sich zu einem der größten Medien der Welt entwickelt“, schreiben sie in ihrem Beitrag für die französische Tageszeitung Le Monde, den AFP verbreitete. Die Internetgiganten verdienten mit der Einbindung journalistischer Inhalte Geld, ohne die Medien für diese Dienstleistung zu entlohnen. „Weder Facebook noch Google haben einen Newsroom. Sie entsenden keine Journalisten nach Syrien, die dort ihr Leben riskieren. Sie betreiben kein Büro in Simbabwe, das Mugabes Flucht recherchiert. Sie haben auch keine Redakteure, die Informationen verifizieren.“

Pressekontakt: info@urheber.info