Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 27.11.2017

Abstimmung über EU-Urheberrechts-Richtlinie erst 2018

Die in Brüssel umlaufenden Gerüchte, dass die wichtigste Abstimmung über die Reform des EU-Urheberrechts in dieser Amtsperiode im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments erst im neuen Jahr stattfinden wird, haben sich bestätigt. Das mehrfach verschobe...

Die in Brüssel umlaufenden Gerüchte, dass die wichtigste Abstimmung über die Reform des EU-Urheberrechts in dieser Amtsperiode im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments erst im neuen Jahr stattfinden wird, haben sich bestätigt. Das mehrfach verschobene Votum über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wird nun voraussichtlich erst am 25. Januar 2018 über die Bühne gehen.
Das ergibt sich aus dem am 28. November 2017 vom JURI-Sekretariat verschickten Tagesordnungsentwurf für die letzte Sitzung des Rechtsausschusses in diesem Jahr am 7. Dezember 2012. Statt der Abstimmung über den Bericht des CDU-Europaabgeordneten Axel Voss enthält sie als Tagesordnungspunkt 11 für den Donnerstagnachmittag einen anderthalbstündigen „Workshop“ zum Thema „Die Urheberrechtsrichtlinie: Stärkung der Position von Presseverlegern und Urhebern und Darstellern?“. Die nächsten Sitzungen sind nach der JURI-Jahresplanung für 2018 am 24. und 25. Januar 2018 angesetzt. Den bisherigen Gerüchten nach soll das Votum für den zweiten Sitzungstag angesetzt werden.
Offenbar ist es dem neuen Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), nach wie vor nicht gelungen, einen Konsens über seinen neuen Berichtsentwurf und die Kompromissänderungsanträge mit den wichtigsten Schattenberichterstattern der Fraktionen zu finden.
Der CDU-Politiker Voss war im Juni seiner Fraktionskollegin Therese Comodini Cachia als Berichterstatter gefolgt (siehe News vom 15. Juni 2017). Die Malteserin hatte bereits im März 2017 ihren Berichtsentwurf vorgelegt, in dem sie eine klare Position gegen das Leistungsschutzrechts für Presseverleger bezogen hatte (siehe News vom 9. März 2017). Axel Voss hingegen brachte erstmal seine gesamte Fraktion auf Kurs pro Presse-Leistungsschutz.
Doch das ist nicht der einzige Konfliktpunkt in der neuen Urheberrechts-Richtlinie: Gerungen wird in den EU-Gremien ebenso um die erweiterte Haftung von Online-Plattformen, auf die User wie bei YouTube Dateien hochladen können als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen, die nicht nur zu Upload-Filtern führen könnte, sondern erklärtermaßen auch Lizenzen der Plattformen mit den Rechteinhabern fördern soll. Hier hatte erst kürzlich die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bezweifelt (siehe News vom 21. September 2017).
Auch ob und wie viel Urheber und Interpreten als angemessenen Anteil an den Einnahmen aus der Online-Nutzung erhalten, ist hier ebenso strittig wie bei die Beteiligung von Journalisten an (nicht) erwarteten Erträgen der Presseverlage durch das Leistungsschutzrecht. Ebenso strittig ist die Ausgestaltung der so genannten Transparenzregeln für Verwerter, die Urhebern und darstellenden Künstlern eine Auskunftsrecht über die Verwertung der von ihnen eingeräumten Nutzungsrechte verschaffen soll und den damit erzielten Umsätzen – oder eben nicht.

juri-draft-agenda-2017-12-07.pdf (pdf, 309.33 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info