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Diskurs

Mittwoch, 22.11.2017

JURI: Wölken-Bericht beschlossen, aber nicht beim Artikel 2

Update | Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat dem Bericht des SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern zwar mit Mehrheit beschlossen, beim strittigen...

Update | Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat dem Bericht des SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern zwar mit Mehrheit beschlossen, beim strittigen Artikel 2 der Verordnung hingegen konnten sich die Konservativen mit dem Territorialprinzip durchsetzen. In Deutschland zeigten sich die Verbände der Produzenten, Filmwirtschaft und privaten Rundfunkveranstalter überaus zufrieden mit dem Votum.
„Um 10.15 Uhr steht heute im Rechtsausschuss des EU-Parlaments die Abstimmung über die sogenannte SatCab-Verordnung an“, hatte am Morgen dieses für das europäische Urheberrecht so entscheidenden 21. Novembers die FAZ berichtet und auf ihrer Medienseite ein dreiviertelseitiges Interview („Für Europas Filmproduzenten steht alles auf dem Spiel“) mit dem Chef der Deutschen Produzentenallianz veröffentlicht.
Etwas länger dauerte es dann doch, bis der Rechtsausschuss zu den entscheidenden Voten kam – nach ungezählten Einzelabstimmungen, die zum Teil wiederholt werden mussten, weil selbst der Ausschussvorsitzende Pavel Svoboda falsch abstimmte und es – wie im Livestream zu sehen ist – oft vielen Abgeordneten nicht klar war, über welchen der Kompromissanträge gerade abgestimmt wurde.
Hauptkonfliktpunkt war Artikel 2 der „Verordnung mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ (so der offizielle Name), für die die EU-Kommission im September 2016 einen Vorschlag vorgelegt hat (siehe News vom 2. September 2016).
Danach ist für „ergänzende Online-Dienste“ von Rundfunkveranstaltern das Herkunftslandprinzip (in der Verordnung: Ursprungslandprinzip) vorgesehen, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender. Demnach müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten den Abruf dieses Films aber in ihrem Online-Angebot im gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen. Gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen kämpft die europäische Filmbranche seit Monaten (siehe News vom 21. Juni 2017), während ARD und ZDF sich dafür einsetzen (siehe FAZ vom 18. Juni 2017).
Am 21. Juni hatten sich die Ausschüsse für Kultur und für Industrie des Europäischen Parlaments gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen ausgesprochen (siehe News vom 23. Juni 2017), der Kulturausschuss (CULT) mit Mehrheit gegen den Vorschlag seiner Berichterstatterin, der Sozialdemokratin Petra Kammerevert. Der Berichtsentwurf von Tiemo Wölken für den Rechtsausschuss vom Mai 2017 hingegen rüttelt nicht am Herkunftslandprinzip sondern wollte für die Filmurheber eine „angemessene zusätzliche Vergütung“ sichern, auf die nicht verzichtet werden kann und die über Verwertungsgesellschaften entrichtet werden sollte.
Hiergegen hatte eine regelrechte Öffentlichkeitskampagne zur Rettung des Territorialprinzips und gegen den Berichterstatter Tiemo Wölken, in Deutschland eingesetzt, transportiert durch eine ganze Artikelserie in der FAZ (Tenor: „Triumphiert die Lobby der Sender?“, FAZ vom 6. Oktober 2017). Dies, obwohl den Abgeordneten im Rechtsausschuss seit dem 4. Oktober ein Kompromiss vorlag, der beim umstrittenen Verordnungsartikel 2 dem Votum des Kulturausschusses (CULT) folgt, der nicht generell am Herkunftslandprinzip rüttelt, dieses aber auf audiovisuelle Werke beschränken will, die von Rundfunkveranstaltern „in Auftrag gegeben und vollständig finanziert“ werden.
Nach dem JURI-Kompromissantrag sollen Herkunftslandprinzip und damit der einmalige Rechteerwerb durch die Sender nicht gelten „für a) audiovisuelle Sportveranstaltungen, (b) erworbene Kinofilmwerke und gekaufte Episoden von audiovisuellen Serien und Fictions, c) kinematografische und audiovisuelle Koproduktionen, d) audiovisuelle Auftragsarbeiten, die nicht überwiegend von der Rundfunkveranstalter finanziert wurden.“ Wie die FAZ aktuell schrieb, wurde dieser Kompromiss von den Sozialdemokraten mit Grünen, Linken und EFDD erarbeitet, während dagegen die Konservativen und Liberalen (EVP, ECR, ALDE) opponierten und auf Territorialprinzip beharrten.
Durchsetzen konnten sich bei der Abstimmung im Rechtsausschuss letztlich die Konservativen und Liberalen mit dem Territorialprinzip, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Sie setzten durch, dass die Filmindustrie vom Territorialprinzip ausgenommen wird. Damit können Produzenten ihre Rechte in den unterschiedlichen Mitgliedsländern weiterhin einzeln an die Fernsehsender verkaufen. Für aktuelle Programme wie Nachrichtensendungen soll hingegen eine EU-weite Lizenz eingeführt werden.
Damit sei eine Balance zwischen den Interessen der Internet-Nutzer und denen der Filmindustrie erzielt worden, sagte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler. „Wir haben eine Chance vertan, für die europäischen Verbraucher mehr Zugang zu Inhalten zu schaffen“, sagte hingegen der Tiemo Wölken laut Süddeutsche.de.
Mit diesem JURI-Votum zeigte sich die „Kreativindustrie“ überaus zufrieden: Mit seinem Votum „hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wesentlichen Forderungen der Kreativindustrie Rechnung getragen“, kommentierte der Verband der privaten Rundfunksender (VPRT) wenige Stunden nach der Abstimmung. „Es ist erfreulich, dass der Rechtsausschuss nicht fehlverstandenen Verbraucherinteressen nachgegeben hat. Stattdessen wurden die Belange der audiovisuellen Kreativindustrie berücksichtigt, erklärte Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VPRT und n-tv Geschäftsführer.
Auch die Produzentenallianz begrüßt das „Votum zur Sicherung der Film- und Kinoproduktion in Europa als Schritt in die richtige Richtung“. Besonders hervorzuheben sei, so der Vorsitzende Alexander Thies und der Geschäftsführer Christoph Palmer der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen, „dass Sender nach dem Willen der Abgeordneten künftig nur ihre eigenen Nachrichten- und selbstproduzierten Aktualitätssendungen online verbreiten sollen. Für Auftrags- und Co-Produktionen verbleibt es beim gelebten Territorialprinzip – das ist eine für die deutsche Produktionswirtschaft äußerst wichtige Richtungsentscheidung.“ Es gelte nun, das schon gemeinsam Erreichte im Trilog zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission sowie dem EU-Parlament zu sichern.
Mit ihrer Entscheidung folgten die Abgeordneten der Haltung anderer Ausschüsse des EU-Parlaments, den Anwendungsbereich der Verordnung möglichst eng zu begrenzen, heißt es auch in mediabiz. „Wir sind froh, weiterhin die wachsenden Möglichkeiten nutzen zu können, Filme und Fernsehserien zu produzieren und auf vielfältige Weise den Zuschauern zeigen zu können. Die vorgesehene Privilegierung der Rundfunkanstalten und Fernsehsender hätte den Produktions- und Lizenzmarkt gravierend verändert, die Verhandlungsmacht von klein- und mittelständischen Produzenten ernsthaft geschwächt und sie der noch stärkeren Abhängigkeit von Fernsehanstalten ausgeliefert“, so der Präsident der deutschen Filmwirtschaft (SPIO), Alfred Holighaus. Auch Kulturstaatministerin Monika Grütters hat das Votum begrüßt.
„Nachbesserungsbedarf“ sieht der VPRT an anderer Stelle der Verordnung, nämlich Artikel 3, von dessen beschlossener Neufassung die Filmurheber mit der Sicherung von jährlichen Millionenbeträgen profitieren würden: die Berücksichtigung der Direkteinspeisung unter die bisherige Kabelweitersendung (siehe News vom 27. September 2017). „Insbesondere muss die technologieneutrale Weitersendung eingegrenzt werden, um die Verhandlungsposition der Rundfunkunternehmen und Produzenten gegenüber großen US-Plattformen nicht zu verschlechtern“, erklärte VPRT-Geschäftsführer Harald Flemming..

Pressekontakt: info@urheber.info