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Diskurs

Donnerstag, 28.09.2017

EU-Rechtsausschuss: Wichtigste Abstimmung wird verschoben

Die wichtigste Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments für die Reform des EU-Urheberrechts in dieser Amtsperiode wird erneut verschoben. Das für den 10. Oktober geplante Votum über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Bi...

Die wichtigste Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments für die Reform des EU-Urheberrechts in dieser Amtsperiode wird erneut verschoben. Das für den 10. Oktober geplante Votum über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wird nun voraussichtlich erst am 7. Dezember 2017 über die Bühne gehen.
Mit der Absetzung des Haupttagesordnungspunktes hat sich das bestätigt, was man in Brüssel seit einigen Tagen aus involvierten Kreisen hörte (siehe News vom 21. September 2017). Danach soll die Abstimmung über den Berichtsentwurf und die 996 Änderungsanträge aus den Ausschüssen des Europäischen Parlaments nun auch nicht auf den nächsten beiden JURI-Sitzungen am 20. und 21. November stattfinden, sondern Anfang Dezember. Nach dem JURI-Jahressitzungskalender ist die letzte Ausschusssitzung in diesem Jahr für den 7. Dezember 2017 geplant.
Ursprünglich war die Abstimmung über die für den 28. September vorgesehen. Doch die Sitzung wurde abgesagt (siehe News vom 15. September 2017), Es scheint, dass der neue Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Schwierigkeiten hat, einen Konsens über seinen neuen Berichtsentwurf und die Kompromissänderungsanträge mit den wichtigsten Schattenberichterstattern der Fraktionen– darunter die Sozialdemokratin Lidia Joanna Geringer de Oedenberg aus Polen, der stellvertretende JURI-Vorsitzende Jean-Marie Cavada aus Frankreich von der liberalen ALDE-Fraktion und die Piraten-Abgeordnete Julia Reda (Grüne) – zu finden.
Der CDU-Politiker Voss war im Juni seiner Fraktionskollegin Therese Comodini Cachia als Berichterstatter gefolgt (siehe News vom 15. Juni 2017). Die Malteserin hatte bereits im März 2017 ihren Berichtsentwurf vorgelegt, in dem sie eine klare Position gegen das Leistungsschutzrechts für Presseverleger bezogen hatte (siehe News vom 9. März 2017). Axel Voss hingegen brachte erstmal seine gesamte Fraktion auf Kurs pro Presse-Leistungsschutz.
Doch das ist nicht der einzige Konfliktpunkt in der neuen Urheberrechts-Richtlinie: Gerungen wird in den EU-Gremien ebenso um die erweiterte Haftung von Online-Plattformen, auf die User wie bei YouTube Dateien hochladen können als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen, die nicht nur zu Upload-Filtern führen könnte, sondern erklärtermaßen auch Lizenzen der Plattformen mit den Rechteinhabern fördern soll. Hier hatte erst kürzlich die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bezweifelt (siehe News vom 21. September 2017).
Auch ob und wie viel Urheber und Interpreten als angemessenen Anteil an den Einnahmen aus der Online-Nutzung erhalten, ist hier ebenso strittig wie bei die Beteiligung von Journalisten an (nicht) erwarteten Erträgen der Presseverlage durch das Leistungsschutzrecht. Ebenso strittig ist die Ausgestaltung der so genannten Transparenzregeln für Verwerter, die Urhebern und darstellenden Künstlern eine Auskunftsrecht über die Verwertung der von ihnen eingeräumten Nutzungsrechte verschaffen soll und den damit erzielten Umsätzen – oder eben nicht.
Das alles wird nun auf Dezember verschoben. Thema Rechtsausschuss am 10. Oktober ist aber der Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern (siehe News vom 7. September 2017). Die „Verordnung mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ – so der offizielle Name – steht gleich um 10 Uhr mit Abstimmung über den Berichtsentwurf des niedersächsischen SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken auf der Tagesordnung.
Hier liegen bisher 309 Änderungsanträge aus fünf Ausschüssen des Parlaments vor (Download: Änderungsanträge 24 - 200 und 201 - 332). Die zusammenfassenden Kompromissanträge aus dem Rechtsausschuss wurden bisher nicht veröffentlicht. Ein Hauptknackpunkt der neuen Regelungen ist das Territorial- beziehungsweise Herkunftslandprinzip in Artikel 3 des Verordnungsentwurfs – wichtig für die audiovisuelle Unternehmen, Rundfunkveranstalter und Filmemacher. Gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen kämpft die europäische Filmbranche seit Monaten (siehe News vom 21. Juni 2017). Für die audiovisuellen Urheber ist auch ein anderer Aspekt der Verordnung wichtig, nämlich die Ausübung der Weiterverbreitungsrechte durch andere Rechteinhaber als Rundfunkveranstalter in Artikel 3. Hier geht es auch darum, die bisherige Kabelweiterverbreitung auf andere Weiterverbreitungstechniken als dem Kabel zu erweitern, um ihnen auch künftig nicht unbeträchtliche Lizenzeinnahmen aus Weiterverbreitung ihrer Werke zu sichern (siehe News vom 27. September 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info